Berlin/Washington. Nach Darstellung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat ein US-Berufungsgericht am Dienstag eine Klage gegen die Stiftung zugelassen.

Der Streit um die Herausgabe des Welfenschatzes durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) geht weiter. Nach Darstellung der SPK hat ein US-Berufungsgericht am Dienstag eine Klage gegen die Stiftung zugelassen. Zugleich wies das Bundesberufungsgericht in Washington D.C. das dortige Bundesbezirksgericht an, eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland abzuweisen. Die SPK und ihre Anwälte würden sich die Entscheidung des Gerichtes genau ansehen und die weiteren Möglichkeiten prüfen, teilte die Stiftung am Abend mit.

«Die SPK war und ist der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein US-amerikanisches Gericht gehört», erklärte SPK-Präsident Hermann Parzinger in Berlin.

Beim Welfenschatz handelt es sich um kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die SPK hat die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Sie wehrt sich gegen die Klage von Nachfahren von vier jüdischen Kunsthändlern. Die Erben argumentieren, der Schatz sei ihren Vorfahren von den Nazis scheinlegal weggenommen worden.

Die Preußen-Stiftung bestreitet, dass es sich um NS-Raubkunst handelt. Sie war gegen eine Entscheidung des Bundesbezirksgerichtes in Washington D.C, das die Klage im März 2017 in Teilen zugelassen hatte, in Berufung gegangen.

«Die Frage, ob der Welfenschatz NS-Raubgut ist, wurde bereits vor der deutschen „Beratenden Kommission“ verhandelt, die 2014 zu dem Schluss kam, dass sie die Rückgabe nicht empfehlen könne», erklärte Parzinger am Abend. dpa