Berlin/Braunschweig. Der aus Braunschweig stammende Schatz ist Thema bei US-amerikanischen Gerichten. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz muss Rückschlag hinnehmen.

Im Rechtsstreit um den millionenschweren Welfenschatz hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) einen zwischenzeitlichen Rückschlag hinnehmen müssen. Wie die Stiftung am Freitag in Berlin mitteilte, lehnte der US-amerikanische Court of Appeals es am Vortag ab, ein Gerichtsverfahren um den Schatz bis zur Klärung der Zuständigkeit zu stoppen. Damit werde das Bundesbezirksgericht (District Court) voraussichtlich demnächst das Beweiserhebungsverfahren in der Sache beginnen, während gleichzeitig die Frage der Zuständigkeit nicht abschließend geklärt sei.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) werde nun beim Obersten Bundesgerichtshof der USA (U.S. Supreme Court) beantragen, die Unzulässigkeit der Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes festzustellen, erklärte SPK-Präsident Hermann Parzinger. Nach Auffassung der Stiftung sind für diesen Fall amerikanische Gerichte nicht zuständig.

Parzinger: „Dieser Fall gehört nicht vor ein US Gericht“

Parzinger sagte: „Wir bedauern, dass der Court of Appeals nicht abgewartet hat, ob sich der Supreme Court der grundsätzlichen Frage annimmt, ob ein amerikanisches Gericht überhaupt für diese Klage zuständig ist. Die SPK war und ist der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein US-amerikanisches Gericht gehört.“ Auch sei die Stiftung überzeugt, dass die Klage auch in der Sache unbegründet ist, da der Verkauf des Welfenschatzes 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf gewesen sei.

Im Juli 2018 hatte ein Berufungsgericht in den USA entschieden, eine beim U.S. District Court for the District of Columbia in Washington D.C. eingereichte Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes zuzulassen. Im Februar 2015 hatten die Nachfahren zweier deutsch-jüdischer Kunsthändler in den USA eine Klage gegen die Stiftung sowie gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe des ursprünglich aus Braunschweig kommenden Welfenschatzes eingereicht.

Schatz der Stiftskirche St. Blasius

Der sogenannte Welfenschatz umfasste als Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius in Braunschweig früher rund 140 mittelalterliche Goldschmiedearbeiten und andere kunsthandwerkliche Stücke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Seit dem 17. Jahrhundert gehörte er dem Welfenhaus. Im Jahr 1929 übernahm ein Konsortium jüdischer Kunsthändler 82 Exponate. Nach und nach wurden 40 davon an verschiedene Museen und Privatleute verkauft, vor allem in den USA. Die verbliebenen 42 Teile übernahm im Jahr 1935 der preußische Staat, später kamen noch zwei weitere hinzu.

Um diese 44 Exponate, die sich im Besitz der Stiftung befinden, geht es in dem Rechtsstreit. 2008 wurde erstmals seine Restitution gefordert. Die Kläger argumentieren, der Schatz sei 1935 nicht freiwillig, sondern auf Druck der Nationalsozialisten und zudem unter Wert verkauft worden. Sie taxieren den Wert der 44 Exponate heute auf 220 bis 260 Millionen Euro. Die SPK ist dagegen nach mehrjähriger gründlicher Forschung überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Sie halte die Forderungen daher für unbegründet. dpa