Berlin. . Im Grundgesetz steht, wie wie in Deutschland zusammenleben.

Viele Menschen haben es bei sich zu Hause stehen: ein kleines weißes Buch mit einem grauen Adler vorne drauf. Darunter steht in Großbuchstaben: Grundgesetz. So heißt unsere Verfassung. In ihr steht, nach welchen Regeln wir in Deutschland zusammenleben.

Ganz am Anfang steht die wichtigste Regel. In Artikel 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das bedeutet, dass jeder Mensch wertvoll ist. Alle Menschen müssen so respektiert werden, wie sie sind. Egal, wo sie herkommen und woran sie glauben.

Entstanden ist das Grundgesetz vor 70 Jahren. Damals war nicht klar, was aus Deutschland werden würde. Wenige Jahre zuvor war der Zweite Weltkrieg zu Ende gegangen. Deutschland hatte ihn angefangen – und verloren. Dann war das Land von den Siegermächten besetzt. Das waren die USA, Großbritannien, Frankreich und die Sowjetunion. Sie hatten Deutschland in vier Zonen aufgeteilt.

Doch die Siegermächte waren sich nicht einig, wie es weitergehen sollte. Das Land begann sich aufzuspalten. Die USA, Großbritannien und Frankreich beschlossen, dass aus ihren Zonen ein neuer Staat werden sollte. Ein anderer Staat entstand in der Zone der Sowjetunion.

In den drei westlichen Zonen gab es damals schon so etwas wie Bundesländer mit Chefs an der Spitze. Diese erhielten von den drei Siegermächten den Auftrag, aus den drei Zonen einen neuen Staat zu bilden und eine Verfassung zu erarbeiten.

Daraufhin schickten die Ministerpräsidenten ihre besten Leute in die Stadt Bonn. Dort bildete sich der Parlamentarische Rat. Er bestand aus 61 Männern und 4 Frauen. Diese diskutierten von September 1948 bis Mai 1949 darüber, wie der künftige Staat aussehen sollte.

In der Zone der Sowjetunion arbeiteten Politiker an einer anderen Verfassung. Sie war kurze Zeit später fertig. Als sie in Kraft trat, entstand im Osten von Deutschland die DDR. Im Westen wurden aus den drei Zonen die BRD.

Übrigens: Bei den Beratungen im Westen mischten sich die drei Siegermächte immer wieder ein. „Sie schickten dem Rat zum Beispiel verschiedene Vorschläge und Entwürfe zu. Aber der Parlamentarische Rat lehnte das ab. Denn er wollte sich nichts vorschreiben lassen“, erzählt ein Geschichtsexperte des Deutschen Bundestages.

So legte der Rat zum Beispiel auch Wert darauf, dass die Verfassung erst mal nur vorübergehend gelten sollte. „Man hoffte, dass es schon bald einen gemeinsamen deutschen Staat geben würde“, erklärt der Experte. Deshalb nannte der Rat seine Regeln auch nicht Verfassung, sondern Grundgesetz.

Es dauerte aber noch einige Jahrzehnte, bis die beiden deutschen Staaten sich zusammenschlossen. Bis 1990. Seitdem gilt das Grundgesetz für alle Menschen in ganz Deutschland.