Berlin. Menschen dürfen sich jetzt zusammentun, wenn sie das gleiche Unrecht erleiden.

Stell dir vor, du hättest ein Klettergerüst im Kinderzimmer. Doch weil es die Firma schlecht gebaut hat, bricht es plötzlich beim Klettern zusammen. Du fällst runter und tust dir weh. Jetzt könnten du und deine Eltern die Firma verklagen, um als Ausgleich für die Schmerzen Geld zu bekommen.

Nun denken wir die Geschichte mal weiter: Die Firma hat nicht nur dieses eine Klettergerüst schlecht gebaut, sondern auch noch viele andere. Noch mehr Kinder haben sich wehgetan. Dann könnte jede Familie einzeln eine Klage einreichen. Was bisher nicht geht: dass sich die Familien zusammentun.

Das haben Politiker am Donnerstag geändert. Ab Anfang November gilt: Sind mindestens 50 Menschen von einer Sache betroffen, dürfen sie zusammen klagen. Dafür gehen sie zu bestimmten Organisationen. Diese können den Streit vor Gericht übernehmen.

Das ist praktisch, denn so ein Prozess vor Gericht kann viel Geld kosten. Mit der neuen Regel müsste nicht jeder einzeln einen Anwalt bezahlen, der einen mit seinem Wissen vertritt. Außerdem trauen sich nun vielleicht mehr Menschen, sich auch gegen große Firmen zu wehren. dpa