Berlin. Abschaffung der Ländersperren beim Streamen, mehr Kindergeld und höhere Renten, großzügigere Abschreibungen bei der Steuererklärung: Das sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Arbeitnehmer werden entlastet, Familien und Langzeitarbeitslose bekommen mehr Geld, und die EU stärkt die Rechte der Verbraucher. Die wichtigsten Änderungen des Jahres 2018 im Überblick:

Familien & Alleinerziehende

Mütter und Väter erwartet ein erfreulicher Jahresauftakt. Das Kindergeld steigt um zwei Euro im Monat. Die ersten beiden Kinder fördert der Staat mit je 194 Euro, das dritte mit 200 Euro und jedes weitere mit 225 Euro. Außerdem steigt der Unterhaltsanspruch für Kinder mit getrennten Eltern einkommensabhängig um bis zu zwölf Euro.

Mutterschutz

Schülerinnen und Studentinnen können sich sechs Wochen vor der Geburt von ihren Verpflichtungen befreien lassen. Der Zeitraum erstreckt sich auch auf die ersten acht Wochen nach der Entbindung. Ist das Kind behindert, verlängert sich die Spanne auf zwölf Wochen. Arbeitsverbote gegen den Willen der Schwangeren soll es künftig hingegen nicht mehr geben. Frauen ist es nach dem neuen Mutterschutzgesetz erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Soll zwischen 20 und 22 Uhr gearbeitet werden, wird auf Antrag des Arbeitgebers behördlich geprüft, ob er die Frau grundsätzlich weiter beschäftigen kann.

Arbeitnehmer

Im kommenden Jahr sinken die Sozialabgaben leicht. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung vermindert sich pro 1000 Euro Bruttolohn um
50 Cent im Monat. Auch bei den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen macht sich die gute Lage
am Arbeitsmarkt bemerkbar. Im Durchschnitt wird die Extrazahlung ebenfalls um 50 Cent pro 1000 Euro monatlich sinken. Das hängt jedoch von der finanziellen Lage der jeweiligen Kasse ab.

Wie in jedem Jahr erhöhen sich auch 2018 die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung. Rentenbeiträge müssen bis zu einem Entgelt von 6500 Euro im Westen und 5800 Euro im Osten im Monat bezahlt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der die Abgaben der Krankenversicherung steigen, erhöht sich einheitlich auf 4425 Euro. Die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung endet bei einem Einkommen von 4950 Euro monatlich.

Arbeitnehmer, die einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen haben, erhalten ab 2018 eine höhere Förderung. Die Grundzulage steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Den vollen Zuschuss erhält jeder Arbeitnehmer, der vier Prozent des Bruttolohns in die private Rentenversicherung oder einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlt.

Rentner

Ruheständler können auf eine kräftige Anhebung ihrer Rente zum 1. Juli 2018 hoffen. Vorläufige Berechnungen gehen von einem Plus von etwa drei Prozent aus. Das wären bei 1000 Euro Rente
30 Euro mehr im Monat. Den genauen Zuschlag beschließt die Bundesregierung erst im Frühjahr, wenn das Statistische Bundesamt die Daten zur Lohnentwicklung in diesem Jahr ausgewertet hat.

Langzeitarbeitslose

Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger steigt ab Januar um sieben Euro auf 416 Euro. Paare bekommen sechs Euro mehr monatlich, Kinder je nach Alter bis zu fünf Euro. Zudem will die Arbeitsagentur die Kosten für Geldautomaten sparen. Arbeitslose, die
besonders schnell Geld brauchen oder über kein Girokonto verfügen, können sich die Leistungen in Supermärkten an der Kasse auszahlen lassen. Die Umstellung beginnt im Frühjahr und dauert bis zum Jahresende.

Kreditkarten & Geld

Das Bezahlen mit einer Kreditkarte wird günstiger. Händler oder Hotels dürfen dafür keine Extragebühr mehr verlangen. Diese EU-weite Regelung tritt am 13. Januar in Kraft. Zusatzgebühren sind dann auch bei Überweisungen oder Lastschriften verboten.

Außerdem haften die Inhaber von Kreditkarten künftig nur noch mit maximal 50 Euro, wenn die Karte verloren geht und noch nicht gesperrt wurde und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Besitzers vorliegt. Momentan stehen die Kunden noch mit 150 Euro im Risiko.

Auf Nimmerwiedersehen verschwindet langsam der 500-Euro-Schein. Die Europäische Zentralbank stellt die Ausgabe Ende 2018 ganz ein.

Urlauber

Für Urlauber ändern sich am
1. Juli einige Gesetze. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es bessere, aber auch schlechtere Regeln für die Verbraucher. Positiv ist beispielsweise, dass Online-Portale oder Reisebüros, bei
denen mehrere Einzelleistungen gebucht werden, wie Pauschalreiseveranstalter eine Insolvenzversicherung vorlegen müssen. Schlechter fahren Reisende, weil Veranstalter die Preise nach der Buchung noch bis 30 Tage vor dem Start anheben dürfen. Vom Vertrag zurücktreten dürfen die Kunden nur, wenn der Zuschlag acht Prozent oder mehr beträgt. Bislang galten fünf Prozent des Reisepreises als Grenzwert.

Internet, Fernsehen, Telefon

Von der EU kommen gute Nachrichten für Abonnenten von Streamingdiensten für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele. Diese lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Bisher verhinderte dies der Einsatz von Ländersperren (Geoblocking). Die Nutzung der bereits bezahlten Dienste ist allerdings auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt. Außerdem muss der Streaminganbieter dafür zunächst das Wohnsitzland des Nutzers überprüfen.

Zehntausende Bürger wurden in diesem Jahr Opfer einer Telefonabzocke. Die sogenannten Ping-Anrufe kommen aus fernen Ländern mit leicht verwechselbarer Vorwahlnummer und verleiten
zu einem kostspieligen Rückruf,
in dem schnell wieder aufgelegt wird. Ab dem 15. Januar müssen die Abzocker eine kostenlose Preisansage schalten. Damit will die Bundesnetzagentur den Sumpf austrocknen.

Steuerzahler

Der Grundfreibetrag erhöht sich zu Jahresbeginn. Bis zu 9000 Euro Jahreseinkommen bleiben steuerfrei, bei Paaren die doppelte Summe. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben, um 72 Euro auf 7428 Euro.

Die Steuererklärung wird erleichtert, denn Belege müssen die Steuerzahler nicht mehr mit einreichen, sondern nur noch auf Verlangen des Finanzamts vorweisen können. Für das Veranlagungsjahr 2018 werden zudem neue Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung eingeführt. Die Unterlagen müssen nicht mehr Ende Mai, sondern erst Ende Juli eines Jahres beim Finanzamt eingegangen sein.

Für Selbstständige und Kleinunternehmer gibt es einige Neuregelungen. Kleinunternehmer müssen künftig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Die bislang formlose Erklärung der Überschüsse reicht den Ämtern nicht mehr. Großzügiger werden die Abschreibungen von kleineren Anschaffungen gehandhabt. Bis zu einem Kaufpreis von 800 Euro lassen sich diese Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) auf einen Schlag absetzen. Händlern oder Gastronomen könnten die Finanzbeamten unerwartet einen Besuch abstatten und in die Kasse schauen. Manipulationen wollen die Behörden so schneller entdecken.