Berlin. Diese Schritte sollten Bauherren kennen. Auch Unterschriften dürfen nicht fehlen.

Wer ein Haus bauen möchte, kann nicht einfach drauflos mauern. Bevor die Arbeiten beginnen, muss das Gebäude genehmigt werden. In der Regel ist in einem Bebauungsplan festgelegt, was und wie in einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf. „Bauherren sollten sich am besten bei der zuständigen Baubehörde erkundigen, welche Vorgaben der Bebauungsplan enthält“, rät Eva Reinhold-Postina von Verband Privater Bauherren.

Den eigentlichen Antrag können Bauherren nicht alleine einreichen. Die Gesetze der Bundesländer verlangen vom Entwurfsverfasser eine Bauvorlageberechtigung, die zum Beispiel Architekten haben.

Die Verfahren zu den Bauanträgen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt, wie es in dem Ratgeber „Unser Bauherren-Handbuch – in sieben Schritten ins eigene Haus“ der Stiftung Warentest heißt. Üblicherweise enthält ein Bauantrag unter anderem folgende Bestandteile:

Bauantrag: Meist gibt es für den Antrag ein bestimmtes Formular, in dem Angaben zum geplanten Bauvorhaben, den eingereichten Unterlagen und den Beteiligten gemacht werden müssen.

Baubeschreibung: Oft ebenfalls auf einem vorgegebenen Formular müssen unter anderem Angaben zum Vorhaben, zur Konstruktion und technischen Ausstattung sowie zum Grundstück gemacht werden.

Amtlicher Lageplan: Dieses Dokument besteht meist aus einer Planzeichnung und einem schriftlichen Teil, in dem sich zum Beispiel Angaben zu überbauten Flächen oder städtebauliche Kennzahlen finden.

Entwurfspläne: Eingereicht werden müssen auch Grundrisse aller Geschosse, Ansichten des Gebäudes von den Seiten und zum Verständnis der Gebäudekonstruktion notwendige Schnitte.

Wichtig zu beachten: Die einzelnen Dokumente müssen meist von den jeweiligen Verfassern unterzeichnet werden. Der Bauherr selbst muss seine Unterschrift nur unter den eigentlichen Bauantrag setzen. Oft werden aber auch die Entwurfspläne durch die Unterschrift vom Bauherren bestätigt. Eingereicht werden sollten zudem immer nur die aktuellen Formulare. Andernfalls kann es passieren, dass der eingereichte Antrag aus formalen Gründen zurückgeschickt wird. dpa