Berlin.

Wer eine Eigentumswohnung direkt vom Bauträger kauft, sollte die Teilungserklärung genau prüfen. In dem Dokument, das die Aufteilung der Wohnungen im Gebäude festgelegt, behält sich der Bauträger oft per Vollmacht vor, diese Aufteilung nachträglich noch zu ändern. Darauf weist der Verbraucherschutzverband „Wohnen im Eigentum“ hin.

Diese Änderungsvollmacht ermöglicht dem Bauträger Flexibilität hinsichtlich der Wünsche weiterer Käufer. Er kann dem Verband zufolge etwa später auch noch Sondernutzungsrechte an Kellerräumen oder für den Garten vergeben, die im Gemeinschaftseigentum stehen. Gerichtsentscheidungen zufolge sei eine solche Klausel in der Teilungserklärung in engen Grenzen akzeptabel, so „Wohnen im Eigentum“. dpa