Schöningen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen einer Lücke in der Beweisführung aufgehoben. Im neuen Prozess schweigt der Angeklagte.

Im Jahr 2017 wurde eine Schöningerin brutal vergewaltigt. Ein heute 21-Jähriger Mann aus Ostafrika wurde als vermeintlicher Täter ermittelt und im vergangenen Jahr zu einer fünfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Wegen einer kleinen Lücke in der DNA-Beweisführung hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben.

Nun wird seit Mittwoch der Prozess in der Jugendstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts gegen den weiterhin als Beschuldigten geltenden Ostafrikaner neu verhandelt. Am grundsätzlichen Tathergang, den diesbezüglichen Schilderungen der Zeugen und insbesondere an den Aussagen des Opfers hat der Bundesgerichtshof (BGH) keinerlei Zweifel geäußert.