Velpke. . Anwohner der Siedlungsgebiete Bergrehme I und II habe eine Initiativgruppe gegründet.

Eigentum verpflichtet. So steht es im Grundgesetz. In Kommunen mit einer Straßenausbaubeitragssatzung gilt dies auch für die Zahlung von Beiträgen zum Straßenausbau. Weil sich die Velpker Politik 1987 für eine solche Satzung entschieden hat, sollen die Anwohner der alten Wohngebiete Bergrehme I und II womöglich zur Kasse gebeten werden.

Im Zuge des Endausbaus der Straßen im Baugebiet Bergrehme Ost bietet sich nach Ansicht der Verwaltung auch die Sanierung der Straßen in den alten Wohngebieten an. Anwohner wehren sich nun gegen eine Beteiligung an den Kosten. Sie haben einige Argumente dafür und eine Initiativgruppe gegründet. Ihr Ziel: Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabis).