Helmstedt. Konzerte, Ausstellungen, Literaturabende: Der Rat der Stadt hat für die Förderung von Kultur-Projekten eine Richtlinie verabschiedet.

Der Rat der Stadt Helmstedt hat in seiner jüngsten Sitzung eine Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte beschlossen. Diese regelt die Vergabe von Fördermitteln für kulturelle öffentliche Veranstaltungen und Projekte, berichtet die Stadt Helmstedt in einer Pressemitteilung. Ziel ist es demnach, künstlerische Initiativen zu unterstützen und kulturelles Engagement in Helmstedt und den Ortsteilen anzuerkennen. Förderfähige Maßnahmen seien beispielsweise Konzerte, Theater- und Filmaufführungen, Ausstellungen, Literaturveranstaltungen sowie künstlerische Projekte.

Kulturell tätige Verbände und Vereine, Einrichtungen und Institutionen könnten ebenso Förderanträge stellen wie Einzelpersonen. Anträge müssen der Mitteilung zufolge dem Fachbereich Tourismus und Kultur der Stadt Helmstedt bis zum 30. April eines jeden Jahres schriftlich oder als formlose E-Mail vorliegen. Im Antrag sei die Höhe der beantragten Förderung zu nennen. Daneben muss eine Beschreibung des Projektes sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden.

Auch anteilige Förderung für Kultur-Projekte in Helmstedt ist möglich

Vorhaben, die gewerblichen Zwecken dienen, kommerziell ausgerichtet sind oder in kommunaler Trägerschaft stattfinden, sind nicht förderfähig, wird in der Mitteilung erklärt. Wenn die Summe der Förderanträge das im Haushalt veranschlagte Förderbudget übersteige, könne der Fachausschuss beziehungsweise der Verwaltungsausschuss eine Anteilsförderung beschließen. Leistungen könnten nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Die Förderung sei eine freiwillige Leistung der Stadt Helmstedt, auf die kein Rechtsanspruch bestehe.

Die Richtlinie für kulturelle Förderung steht auf der Webseite der Stadt Helmstedt unter dem Menüpunkt Rathaus/Satzungen zum Herunterladen bereit.

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