Helmstedt. In der Samtgemeinde Nord-Elm und der Gemeinde Lehre helfen Mitarbeiter der Verwaltung bei Bedarf persönlich bei der Antragstellung.

Im Landkreis Helmstedt können ab sofort Anträge für die Hochwasser-Nothilfe gestellt werden. „Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes in Kraft getreten“, teilt die Kreisverwaltung mit. Demnach können Anträge ab sofort bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Helmstedt, Abteilung Katastrophenschutz, Rosenwinkel 8, in 38350 Helmstedt gestellt werden.

Die erforderlichen Antragsformulare werden dort bereitgestellt, sie können aber auch per Download von der Homepage des Landkreises heruntergeladen und nach dem Ausfüllen per E-Mail an hochwasserhilfe@landkreis-helmstedt.de gesendet werden.

Hochwasser-Nothilfe: Anspruch besteht in der Samtgemeinde Nord-Elm und der Gemeinde Lehre

Wer Hilfe bei der Antragstellung benötigt oder Fragen zum Verfahren habt, kann sich laut Kreisverwaltung auch persönlich an die Gemeinden wenden, in denen Hochwasser-Betroffene bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Nothilfe haben. Dies gilt für die Samtgemeinde Nord-Elm, Steinweg 15, in Süpplingen. Ansprechpartnerin ist dort Anke Osterburg-Piele, erreichbar unter der Rufnummer (05355) 697-28, E-Mail: verwaltung@samtgemeinde-nord-elm.de, sowie die Gemeinde Lehre, Marktstraße 10, in Lehre, Rufnummer (05308) 699-0, E-Mail: rathaus@gemeinde-lehre.de

Der Landkreis Helmstedt weist darauf hin: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen könne aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Betroffene auch auf der Internet-Seite der Landesregierung zum Thema Hochwasser unter „FAQ“.

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