Helmstedt. Eigentlich wollten Zöllner einen Betrieb im Landkreis Helmstedt im Zusammenhang mit Schwarzarbeit kontrollieren. Doch dann fanden sie geladene Waffen.

Eine geladene halbautomatische Pistole, einen geladenen Revolver und zwei Gewehre unbekannter Herkunft hat der Zoll im März bei einem Mann im Kreis Helmstedt gefunden. Das teilt die Behörde am Dienstag mit. Das Brisante: Zwei Waffen seien geladen und griffbereit gewesen.

Auslöser der Wohnungsdurchsuchung sei eigentlich gewesen, dass der Beschuldigte in seinem holzverarbeitenden Betrieb Menschen angestellt hatte, die sich illegal in Deutschland aufhielten, wie das Hauptzollamt Braunschweig mitteilte.

Kreis Helmstedt: Zoll findet Pistolen und Gewehre

Dass der Beschuldigte eine Waffenbesitzkarte und entsprechende Waffen besitze, sei den Zöllnern vom Hauptzollamt bewusst gewesen. „Doch dass sie eine geladene halbautomatische Pistole mit einer Patrone im Patronenlager und entspannten Abzugshahn im Nachtschrank des Schlafzimmers vorfanden, war nicht zu erwarten“, schreibt der Zoll in seiner Mitteilung. Die Aufbewahrung geladener Waffen, die sich nicht in einem ordnungsgemäß verschlossenen Behältnis befinden, sei verboten.

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„Die Überprüfung der restlichen Waffen gestaltete sich zunächst schwierig, da ein Schlüssel für den Waffenschrank anfangs nicht auffindbar war und der Beschuldigte über den Verbleib des zweiten Schlüssels ausdrücklich keine Angaben machen wollte“, heißt es weiter. Später habe sich zumindest einer der beiden Schlüssel für den Waffenschrank auffinden lassen – und damit sei die nächste Überraschung gekommen: Die Zöllner fanden noch eine geladene Waffe, heißt es in der Mitteilung. Dabei handele es sich um einen Revolver. Zudem seien noch zwei Gewehre unbekannter Herkunft und Zugehörigkeit gefunden worden.

„Die Waffen, sämtliche Munition, der Jagdschein und die Waffenbesitzkarte wurden im Rahmen der Amtshilfe sichergestellt und der zuständigen Waffenbehörde beim Landkreis Helmstedt übergeben. Diese wird über die Maßnahmen der Ahndung und der Einziehung entscheiden“, schreibt der Zoll. Zum aktuellen Stand haben wir den Landkreis befragt.

Das Verfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig

Wie Sprecher Sebastian Dettmer mitteilte, seien bei der betreffenden Person insgesamt 15 Lang- und Kurzwaffen sichergestellt worden. 13 davon waren auf die Person eingetragen. Die zwei weiteren Waffen hätte der Mann auch legal besitzen dürfen, sie waren aber nicht auf ihn angemeldet.

„Wie vom Zoll beschrieben und dokumentiert, wurden in zwei Fällen Waffen unsachgemäß aufbewahrt“, schilderte Dettmer weiter. Dies stelle einen Straftatbestand nach Paragraf 52 Absatz 3 (7a) Waffengesetz dar (Gefährdungstatbestand durch unsachgemäße Aufbewahrung von Waffen, sodass Dritte Zugriff hätten haben können). „Deshalb wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Braunschweig abgegeben“, teilte der Landkreis-Sprecher mit.

Waffen, Munition und Jagdschein bleiben erstmal sichergestellt

Die jetzt durch die Zollkontrolle auffällig gewordene Person habe vorher keinen Anlass zur Kontrolle gegeben beziehungsweise sei bei vergangenen Kontrollen nicht auffällig gewesen, beantwortete er unsere weitere Nachfrage. Seit 1973 habe der Mann eine Waffenbesitzkarte, weil er Jäger sei. Allerdings sei der Jagdschein am 31. März 2023 ausgelaufen, eine Verlängerung wurde nicht beantragt.

Dem Betroffenen sei gegenwärtig zum förmlichen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. „Eine Entscheidung in der Sache erfolgt nach Ablauf der Anhörungsfrist“, machte Sebastian Dettmer deutlich. Waffen, Munition sowie Jagdschein und Waffenbesitzkarte blieben aber erstmal sichergestellt. Ein dauerhaftes Waffenverbot für die betreffende Person werde geprüft.

Deshalb durchsuchte der Zoll die Wohnung des Mannes

Ursprünglicher Anlass zur Durchsuchung des Betriebs waren laut Mitteilung des Zollamts Feststellungen, die im vergangenen Jahr gemacht wurden. Demnach hatten Zöllner damals zwei Arbeitnehmer angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhielten. „Die aus Georgien stammenden Männer versuchten sich zunächst mit dem Foto eines rumänischen Personalausweises und einem gefälschten polnischen Personalausweis auszuweisen“, heißt es.

Später seien Zöllner auf weitere Arbeitnehmer im Betrieb aufmerksam geworden, die sich illegal in Deutschland aufgehalten haben sollen. Die sind zwar als geringfügige Beschäftigte zur Sozialversicherung gemeldet worden, doch Geldtransferbelege deuteten auf einen deutlich höheren tatsächlichen Verdienst hin, schreibt der Zoll.

„Wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurden im Zuge der anschließenden Ermittlungen Durchsuchungsbeschlüsse durch das Amtsgericht Braunschweig erlassen. Die umfangreichen Beweismittel, welche während der Maßnahmen sichergestellt werden konnten, werden nun im weiteren Verlauf durch das Hauptzollamt Braunschweig ausgewertet“, heißt es abschließend.

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