Helmstedt. Gemeinsam zur Arbeit zu fahren und damit Carsharing zu betreiben: Dazu ruft der Landkreis Helmstedt auf. Rechtliche Bedenken gebe es dabei nicht.

Gut zwei Jahre lang waren Fahrgemeinschaften in privaten PKW wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt empfehlenswert. Angesichts steigender Spritpreise und mit der abflauenden Pandemie sind allerdings gemeinsame Fahrten zum Beispiel zur Arbeit wieder eine Option, schreibt die Verwaltung des Landkreises Helmstedt in einer Mitteilung.

Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat demnach die Corona-Zeit genutzt, das bestehende Pendlerportal neu aufzusetzen. Unter www.fahrmit38.de könnten zum Beispiel Pendler oder Gelegenheitsfahrer in der Region eigene Fahrten eintragen und damit Mitfahrer finden, die nicht selbst fahren könnten oder wollten: Neben den Mitfahrgelegenheiten würden auch Verbindungen des ÖPNV nach aktuellem Fahrplan angezeigt, heißt es weiter.

„In Zeiten hoher Kraftstoffpreise und aus Gründen des Klimaschutzes ist das Pendlerportal eine praktische Möglichkeit, günstig und ressourcenschonend unterwegs zu sein. Viele Mitarbeitende fahren jeden Tag fast zur selben Zeit allein im Auto dieselbe Strecke wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Warum nicht schon auf dem Weg zur Arbeit nette Gespräche führen und dabei auch noch den Geldbeutel und das Klima schonen?!“, wird Erster Kreisrat Torsten Wendt, zuständig für den Bereich Ordnung und Verkehr beim Landkreis Helmstedt, zitiert.

Keine rechtlichen Bedenken

Rechtliche Bedenken müssten Fahrgemeinschaften auf dem Weg zum Arbeitsplatz übrigens nicht haben: Auf dem Weg zur Arbeit seien Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich gesetzlich unfallversichert, das gelte auch für Fahrgemeinschaften. Im Falle eines Unfalls decke die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Schäden – auch die der Mitfahrenden – ab.

Weitere Infos finden sich unter www.mobi38.de