Süpplingen. Der frühere Auslandsbischof des Bistums Hildesheims soll einem Süpplinger Geistlichen geholfen haben, in Lateinamerika unterzutauchen.

Nach Missbrauchs- und Vertuschungsvorwürfen gegen den früheren Bischof Emil Stehle will die Deutsche Bischofskonferenz in den nächsten Wochen die Ergebnisse einer Untersuchung vorlegen. Dies erklärte ein Sprecher am Dienstag zu einem neuen Bericht des ARD-Magazins Report München und der spanischen Zeitung El País.

Die Sendung griff Informationen auf, wonach Stehle einem deutschen Priester nach einem Missbrauchsverdacht in den 1960er-Jahren geholfen haben soll, sich in Paraguay der Strafverfolgung zu entziehen. Es handelte sich dem Bericht zufolge um einen Priester aus Süpplingen. Dieser wurde zu jener Zeit per Haftbefehl gesucht. Der Mann sollte sich wiederholt an Jungen seiner Jugendgruppe vergriffen haben. Der Name des Süpplinger Geistlichen wurde aus offiziellen Kirchenakten gestrichen.

Zudem habe Stehle einem spanischen Priester bei einem ähnlichen Verdacht unterstützt. Ein weiterer Fall liege aus Kolumbien vor. Zudem gebe es Missbrauchsvorwürfe gegen Stehle selbst.

Stehle war Geschäftsführer des Lateinamerika-Hilfswerks Adveniat

Der Theologe lebte von 1926 bis 2017. Im Jahr 1972 betraute ihn die Bischofskonferenz mit der Leitung der Koordinierungsstelle für Priester, die befristet für Missionsdienste nach Lateinamerika entsandt wurden. Später wurde Stehle Geschäftsführer des Lateinamerika-Hilfswerks Adveniat.

Die Vorwürfe gegen Stehle seien bekannt, erklärte der Sprecher der Bischofskonferenz. Das Bischöfliche Hilfswerk Adveniat habe sich dazu im September und Dezember 2021 geäußert. „Vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ist eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden, deren Ergebnisse in den nächsten Wochen erwartet werden“, hieß es weiter.

Mehr Nachrichten zu Missbrauchsfällen aus der Region Braunschweig:

Im September 2021 hatte eine Missbrauchsstudie aus Hildesheim Stehles mutmaßliche Beteiligung im Fall des Priesters B. bekannt gemacht. Adveniat erklärte damals: „Gegen B. hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig1963 wegen des Verdachts des wiederholten sexuellen Missbrauchs an schutzbefohlenen Minderjährigen Haftbefehl erlassen. Die Beteiligung Stehles an der Vertuschung und Identitätsfälschung trug dazu bei, dass der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte.“ Das Leid der Opfer sei durch die Strafvereitelung vergrößert worden. „Wir bedauern dies zutiefst“, erklärte Adveniat damals.