Helmstedt. Ein 37-Jähriger ist angeklagt, seine Ehefrau im November 2020 in Helmstedt mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Der Prozess begann am Freitag.

Im Mordprozess wegen der Tötung seiner Ehefrau mit einem Küchenmesser schweigt der 37 Jahre alte Angeklagte. Sein Mandant werde keine Angaben machen, sagte sein Verteidiger am Freitag beim Verhandlungsauftakt im Landgericht Braunschweig. Der Mann aus Helmstedt soll im November 2020 seine 34-jährige Frau mit 15 wuchtigen Messerstichen getötet haben.

Helmstedter Mordprozess: Angeklagter soll Ehefrau getötet haben

Nach einigen Monaten in einer Affäre zu einer anderen Frau, soll sich der Beschuldigte zur Tötung seiner Frau entschlossen haben, weil er sich aus finanziellen Gründen nicht scheiden lassen konnte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen Mord aus Habgier vor. Am Tattag, am 9. November, habe sich für den Angeklagten die Möglichkeit ergeben, seinen langefassten Tötungsentschluss umsetzen, sagte der Staatsanwalt am Freitag.

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Verdächtiger soll auf Ehefrau eingestochen haben

Der Angeklagte soll mit einem Küchenmesser ins Schlafzimmer gegangen sein und mit großer Wucht auf Schulter, Brust und Bauch seiner Frau eingestochen haben. Das Opfer hatte nach Überzeugung der Anklage keine Chance und verblutete. Das einjährige Kind wächst nun bei den Großeltern auf, die als Nebenkläger auftreten.

In einer teils sehr bewegenden und in ihrer Klarheit berührenden Aussage schilderte die Mutter des Opfers als Zeugin das von ihr am Tattag Erlebte. Demnach hat der Angeklagte seine Schwiegermutter und deren Ehemann telefonisch darüber informiert, dass „etwas Schreckliches“ mit ihrer Tochter passiert sei. „Als wir dann in das Haus in der Beguinenstraße kamen, kam uns unser Schwiegersohn mit blutigen Händen entgegen“, berichtete die 67-jährige Mutter der Getöteten.

Zu diesem Zeitpunkt waren aber auch schon Rettungssanitäter, ein Notarzt und die Polizei vor Ort. Vordringliche Aufgabe der Eltern des Opfers sei es dann aber gewesen, sich um das seinerzeit elf Monate alte Kind, das aus der Ehe des Angeklagten mit dem Opfer hervorgegangen ist, zu kümmern.

Eltern des Opfers erfuhren erst am Tattag von der außerehelichen Beziehung

Auch sei den Eltern der Getöteten erst am Tattag eröffnet worden, dass ihr Schwiegersohn schon länger eine außereheliche Beziehung führe. „Davon hat uns unsere Tochter nichts erzählt“, stellte die Mutter auf Nachfrage fest. Die Staatsanwaltschaft sieht eben in dieser außerehelichen Beziehung des Angeklagten offenbar ein Tatmotiv. Denn das Opfer habe ein klares Bekenntnis ihres Mannes zur Familie eingefordert, der Angeklagte habe es gegeben und gleichzeitig aber die Liebesbeziehung aufrechterhalten.

Eine Scheidung sei nach den Schilderungen der Staatsanwaltschaft für den Angeklagten aus finanziellen Gründen nicht in Frage gekommen. „Und so hat der Angeklagte den Entschluss gefasst, seine Ehefrau zu töten“, erklärte Staatsanwalt Hans Christian Wolters.

Der Angeklagte habe hingegen am Tattag gegenüber seinen Schwiegereltern erklärt, dass er nochmals von seiner Arbeitsstelle nach Hause gekommen sei und seine Ehefrau schwer verletzt im Bett vorgefunden habe. „Und dann hat er gesagt, dass ein Unbekannter unsere Tochter getötet haben soll“, erklärte die Mutter des Opfers. Darauf fragte Richter Polomski die Zeugin: „Was glauben Sie: Kommt der Angeklagte als Täter ihrer Tochter in Frage?“ „Ich weiß es nicht“, lautete die Antwort.

Für den Prozess sind zehn weitere Verhandlungstage bis Anfang September geplant.