Meinkot. Die neue Düngeverordnung könnte offenbar die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe bedrohen, auch in der Samtgemeinde Velpke.

Darum müsse sie überarbeitet werden, sagte Landwirt Hendrik Schünemann aus Meinkot bei einem Lokaltermin mit unserer Zeitung. Auf seinem Hof trafen wir ihn, seine Kollegen Nils Müller aus Danndorf, Christian Knupper aus Papenrode sowie Holger Kreyer von der Landwirtschaftskammer und Jürgen Hedrich von der Landberatung in Helmstedt.

Die Betroffenen sprechen sich nicht gegen Veränderungen aus. Sie wollen diese aber auf der Basis nachvollziehbarer und korrekter Fakten. Genau dort scheint die Düngeverordnung Schwächen zu haben. Mit der neuen Verordnung will das Land Niedersachsen die Nitrateinträge ins Grundwasser massiv verringern, und zwar insgesamt. Denn das Land ist dazu vom Bund verpflichtet, und der muss eine EU-Richtlinie umsetzen. Darin steht: 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser sind pro Messpunkt die Obergrenze. Bereits ab 30 Milligramm pro Liter und steigender Tendenz müssen Landwirte in betroffenen Gebieten ihr Düngeverhalten ändern, sprich weniger aufbringen.

Dabei unterscheidet die Düngeverordnung offenbar nicht zwischen organischem oder mineralischem Dünger. Konkret geht es um Stickstoff, der Nitratrückstände im Wasser hinterlässt. Gemessen wird die Belastung des Grundwassers mit Nitrat an Messpunkten. Das sind Brunnen, an denen Experten aus verschiedenen Tiefen Wasser ziehen, um es zu analysieren.

Ein solcher Messpunkt steht bei Bahrdorf auf dem alten Bahndamm und einen Steinwurf von aktiven Kieskuhlen entfernt. Dort hatten Messungen zu hohe Nitratwerte ergeben. Die Folge ist ein rotes Gebiet. Landwirte, die in so einem Bereich Felder bewirtschaften, müssen ihre Düngung um 20 Prozent unter dem Pflanzenbedarf verringern. Doch eben diese Regel hat mehrere Haken aus Sicht der Betroffenen. Einer dieser Haken ist der Zeitpunkt der Messung. „Die Werte stammen aus 2014“, erklärt Holger Kreyer. Sie seien demnach nicht mehr aktuell, denn: „Es gab damals bereits eine neue Düngeverordnung, nach der weniger gedüngt werden durfte.“ Der zweite Haken ist die Tiefe der entscheidenden Messung. Sie lag in etwa 15 Metern. „Dort sprechen wir nicht vom Grundwasserkörper“, so Kreyer, das ist grundwassernahes Oberflächenwasser, und: „Aus diesem Wasser wird kein Trinkwasser entnommen.“ Ein zweiter Test an gleicher Stelle in 60 Metern Tiefe habe dem Grundwasser dort Trinkwasserqualität attestiert.

Der größte Haken aber sei die Größe des roten Bereiches. Er reicht von der Landesgrenze zu Sachen-Anhalt über Danndorf entlang der ICE-Strecke in einem weiten Streifen bis Wolfsburg und Braunschweig. Das Grundwasser dieser gesamten Region gehört, so wird angenommen, zu einem Grundwasserkörper. Nachweisen lasse sich das nicht wirklich. Sieben Messpunkte gebe es in diesem Gebiet. Nur zwei hätten durch Negativwerte hervorgestochen, einer in Ehmen und einer bei Bahrdorf.