Helmstedt. Der Helmstedter Rat hat am Dienstagabend eine Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen, die am 1. Januar in Kraft treten wird.

Sie vereinheitlicht und regelt die Zahlung von Entschädigungen an Rats- und Ortsratsmitglieder sowie Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige nach der Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt.

Ein Blick in die angepasste Satzung zeigt, dass Ratsmitglieder eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Euro erhalten, für Ortsratsmitglieder sind es lediglich 20 Euro. Die Vorsitzenden einer Fraktion oder Gruppe im Rat erhalten zusätzlich 150 Euro im Monat. Die Ortsbürgermeister erhalten für ihre Tätigkeit 70 Euro monatlich. Der 1. Stellvertreter oder die 1. Stellvertreterin des Helmstedter Bürgermeisters bekommt 200 Euro zusätzlich. Wer 2. oder 3. Stellvertreter ist, erhält dafür 150 Euro extra.