Schöningen. . Die Teilnehmer der Jahresversammlung haben sich ohne Gegenstimme für einen Vergleich mit der Schöninger Service Marketing GbR ausgesprochen.

Um Differenzen über Unklarheiten bei Zahlungsvorgängen aus der Zeit vor der Amtsübernahme des amtierenden Vorstandes beizulegen, strebt die Schöninger Werbegemeinschaft (SWG) einen Vergleich mit der Schöninger Service Marketing GbR (SSM) an.

Die Teilnehmer der SWG-Jahresversammlung, die am Dienstagabend in der Schöninger Tourist-Info am Burgplatz stattfand, gaben dem Vorstand um Vorsitzenden Frank Schulze ohne Gegenstimme den Auftrag, eine zivilrechtliche Vergleichsregelung zu treffen, die die Anwälte beider Parteien ausgehandelt haben. Kommt der Vergleich zustande, wird sich die Kassenbilanz der Schöninger Werbegemeinschaft um einen spürbaren Betrag verbessern, auf den sich beide Seiten einvernehmlich geeinigt haben. Über Details des Vergleichs wollen beide Parteien Stillschweigen vereinbaren.