Grasleben. Die Kreisumlage für die Kommunen ist ein klassisches Streitthema. Jetzt will Grasleben für eine gerichtliche Klärung sorgen.

Auf den Landkreis Helmstedt kommen in Kürze voraussichtlich fünf Klagen zu, alle aus der Samtgemeinde Grasleben. Deren Mitgliedsgemeinden Rennau, Querenhorst, Mariental und Grasleben sowie die Samtgemeinde selber wollen die Festsetzung der Kreisumlage gerichtlich prüfen lassen. Der Samtgemeinderat votierte in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig für die Klage.

Die Räte in Mariental und Grasleben entscheiden in der kommenden Woche. Dort haben die Verwaltungsausschüsse bereits zugestimmt. In aller Regel folgen die Räte diesen Voten. Die Vorwürfe wiegen schwer: Bei der Festsetzung der Kreisumlage berücksichtige der Landkreis etwa die finanzielle Mindestausstattung seiner Kommunen nicht ausreichend, heißt es aus Grasleben. Mehr noch: Er betrachte und beurteile sich selbst und die Kommunen nicht gleichwertig. Das sei aber gesetzlich vorgeschrieben, erklärte Samtgemeindebürgermeister Gero Janze den Mitgliedern des Samtgemeinderates.

Aus deren Rund bekam er Rückendeckung von Sebastian Werner (CDU). Dieser bezog sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013. Die Richter betonen darin unter anderem die zwingende Gleichbetrachtung von Kreis und Kommunen. Schon ein Laie erkenne auf den ersten Blick jede Menge Fehler des Landkreises im Verfahren, erklärte Werner dazu. Die wichtigsten Argumente aus Grasleben: Seit 2014 schließt der Landkreis seine Haushaltsjahre mit Überschüssen ab. Die Kreisumlage ist nicht, wie etwa eine Samtgemeindeumlage, gedeckelt, also eine unberechenbare Größe, die entsprechend dem steuerlichem Wachstum steigt, sozusagen eine kalte Progression. Bis heute halte der Landkreis seine von den Kommunen angeforderten Finanzdaten zurück, so ein Vorwurf. Schriftlich formulierte Fragen im Zuge der Anhörung zu den Haushaltsplanungen würden unzureichend oder überhaupt nicht beantwortet, mündliche Einwände lediglich zur Kenntnis genommen, kurz: „Unsere Probleme interessieren den Landkreis überhaupt nicht“, sagte Janze.

Die Liste der Vorwürfe ist noch länger. So erziele der Landkreis etwa mit Mitteln, die für die Betreuung von Asylbewerbern gedacht sind, Überschüsse. Diese Gelder stünden aber den Kommunen zu, die diese Aufgaben für den Landkreis übernehmen und dafür nicht ausreichend bezahlt würden, so Janze weiter. „Der Landkreis macht Plus, den Kommunen geht es immer schlechter. Das geht nicht“, erklärte der erste Mann in der Samtgemeinde Grasleben.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Kreis auf die Klage einlässt“, meinte Sebastian Werner. Da könnte er sich täuschen: „In einer Demokratie steht auch den Kommunen das Klagerecht zu“, erklärte Pressesprecher Andreas Jünemann am Telefon. Landrat Gerhard Radeck war über die Möglichkeit einer Klage informiert. „Ich kenne die Klageschrift allerdings nicht, kann demnach auch noch nicht sagen, wie wir reagieren“, sagte er in einem Telefonat mit unserer Zeitung.

Dass der Landkreis sich nicht mit der finanziellen Lage der Kommunen befasse, wies er von sich. „Natürlich tun wir das. Inwieweit diese berücksichtigt werden können, wird aber im Einzelfall geprüft.“ Und auf den Vorwurf, der Landkreis würde im Zuge der Anhörung zur Haushaltsplanung Fragen der Kommunen nicht beantworten, sagte Radeck: „Selbstverständlich beantworten wir Fragen. Wenn die im Einzelfall nicht zufriedenstellend sind, lässt sich das aber nicht immer ändern.“

Schön finde er eine Klage nicht, allerdings könne diese auch für endgültige Rechtssicherheit sorgen. Das für die Kommunalaufsicht zuständige Ministerium für Inneres in Hannover will sich ebenfalls noch äußern (wir berichten weiter).