Schöningen. . Der Rat der Stadt Schöningen passt seine Kita-Satzungen an die Beitragsfreiheit an. Über den geplanten Mini-Kreisel wird erneut beraten.

Ab heute gilt in niedersächsischen Kindertagesstätten per Gesetz die Beitragsfreiheit für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung. Auf den letzten Drücker hat der Rat der Stadt Schöningen in seiner gestrigen Sitzung deshalb die Kindertagesstättensatzung und die Kita-Gebührensatzung angepasst.

Beitragsfrei sei eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden täglich, erläuterte Städtischer Direktor Karsten Bock. Auch Sonderdienste wie Früh- oder Spätdienste seien darin enthalten. Jedoch seien alle über diese acht Stunden hinausgehenden Betreuungszeiten beitragspflichtig und würden den Eltern mit 13 Euro je Stunde berechnet.