Volkse. Widerspricht eine behütete Schafherde den Anforderungen in einem Naturschutzgebiet? Diese Frage hatte das Verwaltungsgericht zu klären.

Widerspricht eine behütete Schafherde den Anforderungen in einem Naturschutzgebiet? Zerstören die 300 Tiere auf einer Fläche der Okeraue bei Volkse das biologische Gleichgewicht, wie es der Landkreis argumentiert, oder sind die Tiere nahezu ideal für den Naturschutz, wie der Weidenpächter sagt? Diese Frage hatte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts in Braunschweig am Mittwoch zu klären. Sie entschied sich gegen die Tiere.

Der Schafbesitzer trat als Kläger auf und wollte sich gegen den vollzogenen Kauf der Weide durch den Landkreis für das Land Niedersachsen wehren. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz steht den Ländern ein Vorkaufsrecht von Grundstücken in Naturschutzgebieten zu. „Das gilt allerdings auch nur, wenn der Kauf für den Naturschutz auch erforderlich ist“, erklärt Torsten Baumgarten, der Pressesprecher des Gerichts. Diesen Fall sahen Kreis und Land gegeben: „Die Fläche wird durch den Kläger eher intensiv bewirtschaftet“, sagt Kreisrat Mirco Schmidt, „insofern weist die Fläche nicht den Artenreichtum auf, der potenziell auf dieser Fläche möglich wäre.“ Ziel sei, sie in einen guten ökologischen Erhaltungszustand zu bringen, und das sei „sicher und dauerhaft nur zu erreichen, wenn sich die Fläche in öffentlichem Eigentum befindet und die Bewirtschaftung über Regelungen im Pachtvertrag festgelegt wird“.