Weyhausen. Gemeinderat: Um Gemeindeeigentum muss sich die Kommune aus Steuermitteln kümmern. Für diese Leistung zahlen Bürger aber weiterhin.

Die Gemeinde Weyhausen im Kreis Gifhorn wird ab 2024 keine Straßenausbaubeiträge für sanierungsbedürftige Bestandsstraßen mehr erheben. Das beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2023.

Begründung der Politik: Eigentum verpflichtet

Die Satzung, die bei umfangreichen Reparaturen schnell zu vierstelligen Kostenbescheiden führen konnte, datierte von 1983. Widerstand gegen die vielfach als ungerecht empfundene Regelung, über die jede Gemeinde als Ortsrecht selbst entscheidet, gibt es landesweit seit Jahren.

Die Weyhausener Politik schloss sich nun dieser Sichtweise an: Eigentum verpflichtet auch die Kommunen, so dass der Unterhalt und die Sanierung der kommunalen Infrastruktur aus dem Steueraufkommen getragen werden müssen.

Stadt Gifhorn war 2020 einer der Vorreiter im Kreis

Fortan muss also kein Anlieger einer sanierungsbedürftigen Straße damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Anders sieht es bei Neubaugebieten aus. Hier gilt als unstrittig, dass die Grundstückserwerber die Kosten der Ersterschließung mit Leitungen und Fahrbahnen selbst tragen.

Die Stadt Gifhorn hatte ihre Straßenausbaubeitragssatzung nach erbitterten Debatten im April 2020 abgeschafft. Selbst dieser Schritt sorgte damals noch für Ärger. Denn durch Corona-Verzögerungen blieben Anwohner mehrerer Straßen teilweise wegen tageweiser Fristabläufe zahlungspflichtig.

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