Gifhorn. Die 58-Jährige verfügt nur über geringe Einkünfte. Sie hatte in einem sozialen Medium mit einem geteilten Post Vizekanzler Habeck verunglimpft.
So richtig war sich die Angeklagte ihrer Schuld auch am Dienstag immer noch nicht bewusst. Sie war vom Gifhorner Amtsgericht wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt worden. Nun wurde ihr Einspruch verhandelt. Aus ihrer Sicht wohl insofern erfolgreich, als die Summe vom Richter und Anklagevertretung auf 900 Euro reduziert wurde. Allerdings nur, weil sie Sozialhilfeempfängerin ist.