Gifhorn. Reisende sollten vor dem Urlaub die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder in Bezug auf den Impfstatus beachten. Imfpteams stehen bereit.

Die Sommerurlaubszeit ist in vollem Gange. Viele Gifhorner, die pandemiebedingt in den vergangenen zwei Jahren eher in Deutschland verreist sind, zieht es jetzt wieder ins Ausland. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Einreisebestimmungen hinsichtlich der Impfung gegen Covid-19 mitunter unterscheiden. So gilt für deutsche Staatsbürger in Spanien oder den Niederlanden zum Beispiel keine Pflicht zur Vorlage eines gültigen Impfausweises. Wer in die USA reist, muss weiterhin eine vollständige Impffolge gegen Covid-19 nachweisen, um einreisen zu dürfen. Die Verwaltung bittet deshalb darum, sich vor Reiseantritt über die örtlichen Einreisebestimmungen zu informieren.

Ab Oktober gilt in Deutschland als vollständig geimpft, wer mindestens drei Ereignisse nachweisen kann (beispielsweise Impfung, Impfung, Genesung oder Impfung, Genesung, Impfung oder 3x Impfung).

Um einen Ansturm auf die mobilen Impfteams und Arztpraxen im Herbst zu vermeiden, appelliert die Kreisverwaltung schon jetzt: „Nutzen Sie den Sommer und die mobilen Impfangebote in Ihrer Nähe, wenn sie erst zwei Impfungen erhalten haben. So sind die mobilen Impfteams des Landkreises zum Beispiel jeden Montag, Dienstag und Freitag im Impfstützpunkt in Gifhorn (Turnhalle der Lebenshilfe).“ Weitere Termine sind unter anderem in Knesebeck, Meinersen, Isenbüttel, Weyhausen und Ehra vorgesehen. Einen Überblick über Impfangebote finden Sie unter https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/corona/. Bei allen Impfangeboten der Impfteams werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen verabreicht. Eine Terminvereinbarung ist aktuell nicht notwendig.