Gifhorn. Landrat Dr. Andreas Ebel ist überzeugt: „Unser Veterinäramt im Landkreis Gifhorn ist bestens vorbereitet und ausgestattet.“

In Brandenburg hat sich bei einem tot aufgefundenen Wildschwein der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest bestätigt. Für den Landkreis Gifhorn bedeutet das vorerst, dass die bereits seit einigen Jahren vorbereiteten Maßnahmen noch einmal überprüft werden.

Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen nehmen an Schulungen und Fortbildungen teil

Der Landkreis Gifhorn habe sich seit einiger Zeit auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorbereitet, wie der Landkreis mitteilt. Wesentlich sei dabei gewesen, dass die Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen an Schulungen und Fortbildungen der möglichen Bekämpfungsmaßnahmen zu Technik, Organisation und Abläufen teilgenommen hätten. Zudem habe der Landkreis Gifhorn 2018 an einer landesweiten Übung teilgenommen, bei der die zu treffenden Maßnahmen im Falle eines ASP-Ausbruchs Thema gewesen seien. Zusätzlich hätten bereits regelmäßig Abstimmungen und Informationsveranstaltungen mit den für die Bekämpfung verantwortlichen Vertretern der unterschiedlichen Behörden und Institutionen auf Landes- und auf Landkreisebene stattgefunden.

„Sollte es im Landkreis zu einem Verdachtsfall kommen, sind wir handlungsfähig“

Landrat Dr. Andreas Ebel ist überzeugt: „Unser Veterinäramt im Landkreis Gifhorn ist bestens vorbereitet und ausgestattet. Die Mitarbeiter beschäftigen sich seit Langem mit der Afrikanischen Schweinepest. Sollte es bei uns im Landkreis zu einem Verdachtsfall kommen, sind wir handlungsfähig. Für die Bürger besteht kein Grund zur Sorge.“

Zur Vorbereitung zähle auch, dass bereits im Vorfeld Gerätschaften und Materialien zur Bergung von Wildschweinen von der Gifhorner Kreisverwaltung beschafft worden seien. Außerdem könne der Landkreis im Ernstfall auf Material zurückgreifen, das vom Laves beschafft und an zentraler Stelle eingelagert werde.

Landkreis schickt Proben von Fallwild zur Untersuchung an das Landesamt Laves

Dem Landkreis Gifhorn sei es wichtig, alle Beteiligten frühzeitig einzubeziehen. Um eine frühzeitige Erkennung der ASP im Landkreis Gifhorn zu gewährleisten, habe die Kreisverwaltung daher die Jäger bei verschiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen, Proben von Fallwild – Wild, das nicht geschossen wurde – zu nehmen. Diese Proben schicke der Landkreis Gifhorn zur Untersuchung an das Landesamt Laves.

Landesweites Monitoringprogramm

Weiterhin gebe es ein landesweites Monitoringprogramm – unter anderem zur Früherkennung der ASP. Dabei würden Proben von erlegten Wildschweinen untersucht. Auch verunfallte Wildschweine würden jeweils hinsichtlich ASP untersucht. Die Schwarzwildstrecke im Landkreis Gifhorn sei mit circa 4300 geschossenen Wildschweinen rekordverdächtig. Dennoch sei eine konsequente Bejagung des Schwarzwildes weiterhin essenziell.

Rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt die Schweinepestverordnung vor

Sollte es zu einem ASP-Verdachtsfall im Landkreis Gifhorn kommen, müsse bei dem verendeten Wildschwein erst eine Probe zur Untersuchung auf das Virus der ASP entnommen werden. Bei einem positiven Ergebnis, bestätigt durch das LAVES und das Friedrich-Löffler-Institut, würden dann in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen entsprechende Gebiete gemäß der Schweinepestverordnung zum Kerngebiet, gefährdeten Gebiet beziehungsweise zur Pufferzone erklärt. In diesen Gebieten gelten unterschiedliche Einschränkungen für Wild- und Hausschweine. Die Bekämpfungsmaßnahmen werden an die Reviergegebenheiten angepasst und ständig überprüft. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung gibt auf Bundesebene die Schweinepestverordnung vor.

Bürger sollten keine Speisereste in der Natur hinterlassen

Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest könne auch jede Bürgerin und jeder Bürger einen individuellen Beitrag leisten und damit die Arbeit der Kreisverwaltung unterstützen. Das Virus der ASP befalle nur Wild- und Hausschweine. ASP sei nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spiele der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, indem er ASP-virushaltige Lebensmittel nicht korrekt entsorge. Ganz wichtig sei daher, dass Bürger keine Speisereste in der Natur hinterlassen.

Wer auf Kadaver stößt, sollte das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn kontaktieren

Außerdem sollten keine Erzeugnisse, die Schweinefleisch enthalten, aus Ländern, die von ASP betroffen sind, mitgebracht werden. Aufgrund der bei Schweinehaltungen einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen dürfen Schweinehaltungsbetriebe grundsätzlich nicht unaufgefordert betreten werden. Dies gilt insbesondere für Freilandhaltungen von Schweinen. Außerdem können sich Bürger, die beim Spazierengehen in den Wäldern auf Kadaver von Wildschweinen stoßen, telefonisch oder per E-Mail über folgende Kontaktdaten an das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn wenden: (05371) 82391; E-Mail veterinaeramt@gifhorn.de.