Gifhorn. Das Gifhorner Gesundheitsamt betont: Verantwortlich für die Corona-Tests sind die niedergelassenen Ärzte oder die Kassenärztliche Vereinigung.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass für Reiserückkehrer seit 1. August ein Anspruch auf Testung auf das Corona-Virus gilt. Rechtliche Grundlage dafür bildet laut der Mitteilung des Landkreises die aktualisierten Version der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Corona-Virus.

Verantwortlich für die Ausführung der Tests sind die niedergelassenen Ärzte oder die Kassenärztliche Vereinigung – nicht das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn. Eine Rücksprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Braunschweig habe ergeben, dass das Testzentrum in Braunschweig noch in dieser Woche errichtet werde. Reiserückkehrer ohne Krankheitssymptome können sich dann in dem Zentrum testen lassen.

Der Zugang zum Testzentrum erfolge mittels einer Überweisung und Terminvereinbarung durch die Vertragsärzte (Hausarzt). Reiserückkehrer oder andere Personen, die Krankheitssymptome zeigen, wenden sich zur diagnostischen Abklärung und weiteren Behandlung an einen niedergelassenen Arzt (Hausarzt).

Coronavirus in Niedersachsen- Alle Fakten auf einen Blick

Coronavirus in der Region – hier finden Sie alle Informationen

Die Testung von Reiserückkehrern auf das Corona-Virus muss laut Landkreis innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise stattfinden. Der Testanspruch beinhalte ein Informationsgespräch, einen Test-Abstrich, die Analyse des Abstrichs durch ein Labor und bei Bedarf die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses. Darüber hinaus sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach Ankunft beim Gesundheitsamt des zu melden. Auf eine Quarantäne könne verzichtet werden, wenn ein maximal 72 Stunden alter (ab Einreise) negativer Corona-Befund vorgewiesen wird.

Corona in Gifhorn- Alle Fakten auf einen Blick