Gifhorn. Das entschied das Landgericht Hildesheim nach der Einschätzung eines psychiologischen Sachverständigen zu den Aussagen der Nebenklägerinnen.

Am Mittwoch fand im Hildesheimer Landgericht der letzte Verhandlungstag im Gifhorner Missbrauchsprozess vor der Osterpause statt. Einen Tag später verkündet Gerichtssprecher Steffen Kumme nun eine überraschende Nachricht:

Demnach hat die 3. Strafkammer im Nachgang dieses Hauptverhandlungstermins den Haftbefehl gegen den 57-jährigen Angeklagten aufgehoben. Einen entsprechenden Antrag hatte die Staatsanwaltschaft gestellt. Der Mann ist somit nicht länger in Untersuchungshaft, müsse sich der Mitteilung zufolge aber regelmäßig bei der Polizei melden.

Die Entscheidung der Kammer wurde getroffen, nachdem der psychologische Sachverständige zu den Angaben der Nebenklägerinnen und deren Aussagetüchtigkeit ein vorläufiges Zwischenfazit abgegeben hatte, sagt Kumme. „Demnach kann der aufgrund des Haftgrundes der Fluchtgefahr angeordneten und bereits seit März 2019 andauernden Untersuchungshaft des 57-jährigen auch mit weniger einschneidenden Maßnahmen begegnet werden“, heißt es vonseiten des Gerichts.

Dem 57-jährigen wird vorgeworfen, in zwölf Fällen sexuellen Missbrauch von Kindern begangen zu haben. Darunter soll es sich in zwei Fällen um einen schweren sexuellen Missbrauch und einmal in Tateinheit mit einer schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen gehandelt haben. Zudem werden ihm vier Fälle schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last gelegt.

Die 60-jährige Ehefrau des Mannes, der als weiteren Angeklagten sieben Fällen der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen wird, weil sie nichts gegen die Taten ihres Mannes unternommen haben soll, ist schon seit längerem aus der U-Haft entlassen.

Am 15. April wird die Verhandlung im Landgericht Hildesheim fortgesetzt.