Gifhorn. Landrat Andreas Ebel erläutert Hintergründe zum Thema Abstrich und häuslicher Quarantäne.

Landrat Andreas Ebel hat in einer ausführlichen Pressemitteilung noch einmal erläutert, wann und unter welchen Umständen ein Abstrich gemacht wird. Hier der Beitrag im Original:

Während sich das Coronavirus immer weiter ausbreitet, erreichen das Gesundheitsamt im Landkreis Gifhorn und die Kreisverwaltung immer wieder Fragen im Zusammenhang mit einem Abstrich. Ganz wichtig ist hierbei, dass ein Abstrich, mit dem bei einer Person getestet werden kann, ob sie bereits mit dem Coronavirus infiziert ist, keine therapeutische Maßnahme darstellt.

Ein Abstrich dient eher dem Schutz der Mitmenschen, als der vermeintlich betroffenen Person selbst. Er ist rein informativ. Das Mittel der Wahl ist daher die Isolierung der Verdachtsfälle und der direkten Kontaktpersonen. Denn aus einem negativen Testergebnis, wenn vermeintlich keine Infektion besteht, können falsche Schlüsse gezogen werden.

Aus diesem Grund ist ein Abstrich auch nur sinnvoll, wenn eine Person bereits Symptome zeigt. Die Inkubationszeit, der Befall der Körperzellen, liegt bei ein bis vierzehn Tagen. Demzufolge kann ein negativer Test nichts über das Inkubationsgeschehen innerhalb der nächsten Tage aussagen. Eine Folge wäre, dass sich die getestete Person mit anderen Menschen trifft und dann seine Mitmenschen unwissentlich anstecken könnte.

Deswegen rät Landrat Dr. Andreas Ebel: „Vertrauen Sie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin im Gesundheitsamt. Es gibt klare Regeln des Robert-Koch-Institutes, wann ein Abstrich gemacht werden kann. Wir richten uns daher nach den strengen Kriterien des Landesgesundheitsamtes und prüfen jeden Einzelfall.“

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass ein positives Testergebnis nicht den Krankheitsverlauf der betroffenen Person verändert. Nur die Isolierung der betroffenen Person beeinflusst die Ausbreitung des Virus, weil aufgrund eines positiven Testergebnisses Maßnahmen getroffen werden können, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die einzig effektive Maßnahme ist die Unterbrechung der Infektionskette durch Separierung, das heißt häusliche Isolation der positiv getesteten Person. Aus diesem Grund schickt das Gesundheitsamt alle Verdachtsfälle für 14 Tage in häusliche Quarantäne.

Da es bislang kein Medikament gegen das Coronavirus gibt, ist die beste Therapie und auch Vorsorge vor einer Infektion die Eigensicherung. Dazu gehört, einen Mindestabstand von anderthalb bis zwei Metern einzuhalten und die direkten sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf das Nötigste zu reduzieren.

Im Fall einer positiv getesteten Person mit Krankheitszeichen kann die rein symptomatische Behandlung nach individueller Absprache auch ambulant zu Hause erfolgen. Grundsätzlich gilt für alle Verdachtspersonen, dass sie sich zu Hause schonen. Wenn Reizhusten auftritt, sind die Patienten angehalten, ausreichend zu trinken und wenig zu sprechen.

Bei Fieber können Fiebersenkende Mittel eingenommen werden. Bei Fragen zur weiteren Behandlung kann auch der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden. Und sollten sich die Symptome verschlechtern oder eine Besserung der Symptome ausbleiben, muss in individuellen Fällen der Rettungswagen gerufen werden.

Lediglich Patienten mit starken Symptomen werden stationär behandelt. Hier erfolgt eine engmaschige Überwachung der Vital-Parameter, um frühzeitig weitere Maßnahmen zur Behandlung einleiten zu können. Die behandelnden Ärzte können stationär auch besser berücksichtigen, ob bestehende Therapien eingeschränkt oder weitergeführt werden können. Je nach Bedarf kann Sauerstoff gegeben werden, und die Entzündungsparameter werden regelmäßig kontrolliert.“