Hildesheim. Vier Mädchen hatten jahrelang unter dem Windel-Fetisch eines Erziehers zu leiden. Dessen Ehefrau sah tatenlos zu.

Begleitet von hohem Medieninteresse hat am Donnerstag der Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Misshandlung Schutzbefohlener gegen ein Gifhorner Pädagogenpaar begonnen. Dem Erzieher (56) und der Sozialpädagogin (60) drohen vieljährige Haftstrafen wegen 19 angeklagter Einzelverbrechen zwischen 1998 und 2007 in einer von ihnen geleiteten Familienwohngruppe in der Gifhorner Jägerstraße.

Die vier Opfer – junge Frauen, die zu den Tatzeitpunkten zwischen 6 und 14 Jahre alt waren – sind als Nebenklägerinnen vertreten und sagen als Zeuginnen aus. Drei medizinische und psychologische Gutachterinnen begleiten den Prozess, für den 13 Verhandlungstage angesetzt sind.

Verhandlung hinter verschlossenen Türen

Die Verteidiger setzten bereits zum Auftakt durch, dass die Jugendschutzkammer um Richterin Barbara Heidner nichtöffentlich verhandelt. Sie wertete den Schutz der Intimsphäre der Angeklagten, deren sexuelle Vorlieben und Praktiken erörtert werden, höher als das Interesse der Öffentlichkeit. Auch die Plädoyers werden so gehalten. Die Opfer werden ohnehin ohne Publikum angehört.

So war es an der Ersten Staatsanwältin Christina Pannek, in der Anklage zu schildern, was sich hinter den gelben Klinkermauern des unscheinbaren Einfamilienhauses abspielte. Dort sollte die Wohngruppe mit dem verheißungsvollen Namen Lichtblick Kindern und Jugendlichen aus schwierigen Elternhäusern Geborgenheit schenken. Die abgründige Realität kam erst zwölf Jahre später ans Licht, als sich ein Opfer in einer Anzeige im Januar 2019 der Polizei offenbarte. Nach zweimonatigen Ermittlungen wurde das Erzieherpaar festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Schockierende Details zum Kindesmissbrauch

Das Martyrium habe die körperliche und seelische Entwicklung der Kinder gefährdet, sagte Pannek. Der Erzieher habe die familienähnlichen Lebensverhältnisse bewusst für Übergriffe ausgenutzt, um seinen Fetisch für Windeln und Babykleidung auszuleben, schilderte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte soll nackt mit den Mädchen geduscht haben. In verschiedenen Situationen streichelte er die Kinder an intimen Stellen. Zudem mussten die Mädchen mehrfach Windeln tragen, durften sie tagelang nicht wechseln. Einmal ließ sich der Mann mit den Exkrementen eines Mädchens füttern (sic).

Die Sozialpädagogin habe in fünf belegten Fällen tatenlos zugesehen. Die Angeklagten hörten den mit erschütternden Details gespickten Vorwürfen stoisch zu. Welchen niederträchtigen Misshandlungen die Mädchen ausgesetzt waren, schildern wir bewusst nicht. Pannek untermauerte damit die Wahrhaftigkeit der Anklage und das Ausmaß der Schuld des Ehepaars.

Monatelange Untersuchungen einer bis zu 30-köpfigen Ermittlergruppe der Polizei Gifhorn haben demnach keine weiteren Opfer oder Taten in der Zeit seit 2007 ergeben – jedenfalls findet sich dazu nichts in der Anklage. Gleiches gilt offenkundig für die Auswertung von kistenweise DVDs mit rund 90 Terabyte Datenmaterial.

Angeklagte verstecken ihr Gesicht hinter gelben Aktendeckeln

Öffentliche Aussagen zum Sachverhalt machte das Pädagogenpaar nicht. Die 60-Jährige wollte sich nicht einmal zu ihrer aktuellen Meldeadresse äußern. Für Aufsehen sorgte eine höhnische Geste des Erziehers beim Betreten des Saals. Beide Angeklagte verbargen ihr Gesicht vor den Kameras mit gelben Aktendeckeln. Die Pappe des Mannes allerdings zierte ein stilisierter Smiley.

So wortkarg sich die Angeklagten gaben, so wortreich gingen ihre Anwälte verfahrenstaktisch in die Offensive. Sie stellten in Frage, dass ein neu vereidigter Ersatzschöffe den formellen Anforderungen eines „gesetzlichen Richters“ genüge. Nach 45-minütiger Beratung entschied die Jugendschutzkammer, die Verhandlung vorerst in unveränderter Besetzung fortzusetzen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung besteht nun das Risiko, dass der Prozess nachträglich platzt und neu aufgerollt werden muss.