Gifhorn. . Eine 42-Jährige aus Wittingen wird wegen Sachbeschädigung zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ein Beziehungsstreit war eskaliert.

Ein komplett aus dem Ruder gelaufener Beziehungsstreit in Wittingen, bei dem Türen und Fenster zu Bruch gingen, endete für eine 42 Jahre alte Frau auf der Anklagebank. Statt wie angeklagt wegen Freiheitsberaubung, wurde die Frau wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Die Strafe fiel milde aus, weil ein psychiatrischer Gutachter, der die Beschuldigte noch am Prozesstag befragte, zu dem Schluss kam, dass eine verminderte Schuldfähigkeit gegeben sein könnte. Die Anklage warf der Frau vor, ihren Lebensgefährten im Streit um dessen geplanten Auszug in ihrer Wohnung auf den Balkon gesperrt zu haben. Der Mann rief den Vermieter zur Hilfe, der trotz Nachtzeit sofort erschien. Der Konflikt mit dann drei Akteuren verlagerte sich in die neue Wohnung des Mannes, wo die alkoholisierte Angeklagte mit Schaufel und Gehstock drei Fensterscheiben sowie den Glasausschnitt einer Innentür zertrümmert und diverse Möbel kurz und klein geschlagen haben soll. Das bestritt die Beschuldigte. „Mir wurde eine geknallt und danach weiß ich nichts mehr“, erklärte sie und behauptete, beide Männer hätten sie in der Wohnung zurückgelassen, um ihr die Taten in die Schuhe zu schieben. Weil die Scheiben erst klirrten, als die Polizei eintraf und die Beamten, Vermieter und Lebensgefährten mit den anderen verschreckten Hausbewohnern vor dem Haus antrafen, schenkte der Richter der Angeklagten keinen Glauben. „Sie hat in der Wohnung gewütet wie eine Furie“, sagte der Vermieter, der das Paar als streitfreudig beschrieb und allein den Schaden für den Glasbruch auf 1200 Euro bezifferte. „Ich hatte Angst vor ihr“, sagte der Lebensgefährte, der behauptete, mit der Angeklagten verlobt zu sein. „Für mich sind Sie nicht verlobt, also müssen Sie aussagen“, sagte der Richter, nachdem er den Beziehungsstatus akribisch hinterfragt hatte. Diese Aussage lieferte weitere Indizien, dass die Angeklagte die Wohnung verwüstet hatte.