Gifhorn. Wegen sexuellen Missbrauchs und Misshandlung von Kindern hat die Polizei Gifhorn den Leiter einer Wohngruppe und dessen Frau festgenommen.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in mindestens elf Fällen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen in mindestens vier Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen ein Ehepaar aus dem Raum Gifhorn. Die beiden sollen seit etwa 25 Jahren Wohngruppen für hilfebedürftige junge Menschen betreut haben – quasi als Familienwohngruppe. Über einen Zeitraum von neun Jahren sollen insgesamt vier Mädchen zeitweise sexuell missbraucht und misshandelt worden sein, berichtete Oberstaatsanwalt Christian Gottfriedsen am Freitag.

Auch die Ehefrau in Untersuchungshaft

Als Haupttäter gilt der beschuldigte Ehemann. Der Ehefrau wird zur Last gelegt, sich in einem Fall an den Misshandlungen beteiligt zu haben. Außerdem habe sie in mindestens vier Fällen gegen einzelne Misshandlungen durch den Mann nichts unternommen. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hildesheim erläuterte, seien ihr die Taten nicht verborgen geblieben, es wäre ihre gesetzliche Pflicht gewesen etwas dagegen zu unternehmen. Die Wohngruppe war eine private Initiative, die mit öffentlichen und freien Trägern zusammenarbeitete. Weitere Angaben machte die Staatsanwaltschaft dazu nicht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hildesheim am Donnerstag Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten erlassen.

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern in elf Fällen

Gegen den Ehemann bestehe der dringenden Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern in elf Fällen sowie in weiteren vier Fällen der Verdacht der Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Gegen die Ehefrau erging Haftbefehl wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in fünf Fällen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Verurteilungen zu langjährigen Freiheitsstrafen bestand Fluchtgefahr. Deshalb seien die Haftbefehle erlassen worden.

Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Gifhorn begannen im Januar 2019, nachdem eine Frau, die ehemals in der familienähnlichen Wohngruppe untergebracht war, Strafanzeige erstattet hatte.

Bei mehreren Hausdurchsuchungen wurde Beweismaterial gefunden, das den Tatverdacht untermauerte. Unter anderem handelte es sich um umfangreiche Dokumente sowie Datenträger mit einem Gesamtvolumen von mehr als 90 Terabyte.

Die vollständige Auswertung dieser Beweismittel werde voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, so der Oberstaatsanwalt. Hierbei wird die 14-köpfige Ermittlungsgruppe der Polizeiinspektion Gifhorn durch 16 Beamte aus verschiedenen Dienststellen der Polizeidirektion Braunschweig unterstützt.

Die Arbeit der Ermittlungsgruppe konzentriere sich auch darauf, alle früheren Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngruppe namhaft zu machen und als Zeugen zu vernehmen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Ermittlungen Hinweise auf weitere Straftaten der Beschuldigten zutage fördern werden, erläuterte Oberstaatsanwalt Gottfriedsen.

Die Geschädigten waren zur Tatzeit ganz überwiegend noch im Kindesalter. Schon deshalb sei aus Gründen des Opferschutzes große Zurückhaltung geboten. Einzelheiten über die Ausführung der Taten werden daher nicht mitgeteilt, erklärte Gottfriedsen.