Gifhorn. Der Staatsanwalt fordert für einen 48-Jährigen in zwei Anklagekomplexen in Summe fast fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Nach mehr als acht Monaten Beweisaufnahme nähert sich der Prozess um den 48-Jährigen, dem mindestens 48 Straftaten zumeist im Landkreis Gifhorn zwischen 2016 und 2017 zur Last gelegt werden, am Landgericht Braunschweig dem Ende.

Gestern trug der Staatsanwalt mindestens zweieinhalb Stunden lang sein Plädoyer vor, in dem er alle Punkte, die dem Angeklagten vorgeworfen werden, mit den Zeugenaussagen abglich und bewertete. Anschließend zählte er für jeden Punkt einzeln das Strafmaß auf, das er für angemessen hielt. Während er für einen Anklagekomplex zwei Jahre Haft forderte, bezifferte er die Strafe in einem weiteren auf zwei Jahre und zehn Monate für den 48-Jährigen aus dem Landkreis Gifhorn. „Die Anklagevorwürfe haben sich im Wesentlichen bestätigt“, lautete sein Fazit – und merkte an, dass das Verfahren schon im Juni oder Juli hätte abgeschlossen sein können, wenn sich der Angeklagte früher von einem Psychologen untersuchen lassen hätte.