Gifhorn. Das Sozialamt stellte die Folgen für Gifhorn in der jüngsten Sitzung des Sozial-, Gesundheits- und Integrationsausschusses vor.

Die Pflegereform von 2017 und das Pflegestärkungsgesetz II und III haben weitreichende Folgen, die auch den Landkreis Gifhorn betreffen. Welche das sind und in Zukunft sein werden, stellte Heike Schwedthelm vom Sozialamt in der jüngsten Sitzung des Sozial-, Gesundheits- und Integrationsausschusses vor.

Durch die Einführung von 5 Pflegegraden statt der vorherigen drei Pflegestufen und eine Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit sind seither deutlich mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft worden als zuvor. In Zahlen bedeutet das: Zuvor gab es 2,9 Millionen Pflegebedürftige, im Jahr 2017 zählten schon 3,3 Millionen zu den Pflegebedürftigen.