Wesendorf. . Die Gemeinde zieht ihre Klage gegen den Landkreis zurück und zahlt ihrem Verwaltungsleiter die ortsübliche niedrigere Vergütung.

Sang- und klanglos hat die Gemeinde Wesendorf ihre Klage gegen den Landkreis Gifhorn vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zurückgezogen. „Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1A/155/16 ist eingestellt“, sagte Gerichtssprecher Harald Meyer unserer Zeitung auf Anfrage. In dem 2016 begonnenen Rechtsstreit war es darum gegangen, ob die 5500-Einwohner-Gemeinde Wesendorf ihren hauptamtlichen Verwaltungsleiter mit der ungewöhnlich hohen Besoldungsstufe A 13 vergüten darf. Die Kreisverwaltung als Kommunalaufsicht hatte das in Abstimmung mit dem Innenministerium in Hannover untersagt, um nicht das kreisweit übliche Gehaltsniveau in den Gemeindeverwaltungen zu sprengen.

Während Wesendorf mit dem hohen Aufgabenanfall etwa durch Baulandentwicklung und mit der niedrigen Kopfzahl in der Verwaltung argumentierte, verwies der Kreis darauf, dass vergleichbare oder größere Gemeinden nicht über die Besoldungsstufe A11 hinausgingen. Mehr Geld gibt es nur dort, wo zusätzliche Aufgaben wie die Trägerschaft von Kindertagesstätten in eigener Verantwortung zu handhaben sind.