Hannover. Eng getaktet werden in der Corona-Pandemie aktuell Maßnahmen angepasst. In dieser Woche gibt es Lockerungen, die das Leben in Niedersachsen betreffen.

Friseurbesuch, Toben auf dem Spielplatz und der Gang zum Gottesdienst – in dieser Woche lockert Niedersachsen einige Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung. Was mit den Änderungen der Landesverordnung ab wann wieder möglich ist:

Friseure dürfen ab Montag wieder arbeiten

Friseursalons dürfen diesen Montag wieder öffnen. Zwischen den Kunden muss dabei ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewährleistet sein. Die Friseurinnen und Friseure sind verpflichtet, einen Mundschutz zu tragen und sich nach jedem Haarschnitt die Hände zu desinfizieren. Außerdem müssen die Salons die Kontaktdaten ihrer Kunden sammeln und für drei Wochen aufbewahren. So sollen etwaige Infektionsketten nachvollziehbar bleiben.

Der Friseur-Landesinnungsverband berichtete von vollen Terminbüchern. Die Geschäfte waren seit dem 23. März geschlossen.

Viertklässler kehren in Grundschule zurück

Rund 70.000 Viertklässlerinnen und Viertklässler sollen ab diesem Montag wieder in die Schule gehen. Dabei dürfen sich in einem Klassenzimmer maximal 16 Kinder aufhalten, so schreibt es der Hygieneplan des Kultusministeriums vor. Im Unterricht müssen keine Masken getragen werden.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte zuvor den Antrag einer Schülerin auf einstweilige Außervollzugsetzung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen abgelehnt. Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) zufolge ist das Ziel, dass bis zum Sommer alle Schülerinnen und Schüler wieder den Unterricht besuchen.

Spielplätze können am Mittwoch öffnen

Ab Mittwoch können die Spielplätze in Niedersachsen unter Auflagen wieder öffnen. Unter welchen Bedingungen das gelingen kann, dazu sollen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zufolge sehr kurzfristige Gespräche mit den Kommunen geführt werden. Er kündigte dabei einen „relativ weiten Spielraum“ für die Kommunen an.

Auch Gottesdienste wieder erlaubt

Gottesdienste und religiöse Versammlungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind ebenfalls ab Mitte der Woche unter Auflagen wieder erlaubt. Der Zugang zu den Gottesdiensten soll der Staatskanzlei zufolge je nach Größe des Raums zahlenmäßig begrenzt werden. Auch müsse ein Abstand von mindestens 1,5 Metern stets gewährleistet sein.

Der Braunschweiger Landesbischof Christoph Meyns sagte in einer Video-Andacht, er freue sich über den Neubeginn trotz schwieriger Umstände. Der Gottesdienst sei ein Fest des Glaubens und der „Herzschlag der Kirche“. Er sei für die Gemeinschaft unerlässlich.

Im Landkreis Gifhorn sind bereits ab sofort wieder Gottesdienste unter den bekannten Auflagen erlaubt.

Mehr Sport- und Freizeitmöglichkeiten

Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie das Training auf Outdoor-Sportanlagen sind ab 6. Mai wieder möglich, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Auch Museen und Zoos sowie Galerien, Gedenkstätten und botanische Gärten dürfen öffnen. Auch Veranstaltungen wie Autokinos oder -konzerte, bei denen die Teilnehmer in ihren Fahrzeugen sitzen, sind dann offiziell erlaubt. Theater bleiben weiterhin geschlossen.

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Zaghafte Öffnung des Tourismus

Außerdem soll mit einem ersten vorsichtigen Schritt ein Neustart des Tourismus im Land beginnen. Zweitwohnungsbesitzer dürfen wieder in ihre Wochenend- und Ferienhäuser, auch Dauercampen ist dann erlaubt.

Wie es weitergeht

Ebenfalls am Mittwoch wollen Bund und Länderchefs entscheiden, wie es mit Schulen und Kitas, mit dem derzeit auf maximal 800 Quadratmeter begrenzten Einzelhandel oder mit Hotellerie und Gastronomie weitergeht. Auch die Frage, ob die Fußball-Bundesliga mit Geisterspielen wieder anlaufen kann, soll verhandelt werden.

Großveranstaltungen wie Volksfeste, Sport-Events, größere Konzerte und Festivals sowie Dorf-, Stadt- oder Schützenfeste und Kirmesveranstaltungen bleiben mindestens bis Ende August verboten. /dpa