Eine Lösung dieser Konkurrenzsituationen und eine Neuausrichtung des Collegium Carolinum zeichnete sich nach dem revolutionären Umbruch 1830 ab.

Es war die zukunftsorientierte Mittelstellung des Collegium Carolinum, also die Möglichkeit der Vorbereitung auf ein Universitätsstudium und auf einen praktischen Beruf, die in den 1820er Jahren eine verschärfte Diskussion um eine Reform in Gang setzte. Einer zügigen Reform stand jedoch zunächst entgegen, dass Herzog Karl II. minderjährig und in seinen Entscheidungen von seinem englischen Vormund abhängig war. Die Regierung aus England/Hannover konnte allerdings kein Interesse an einer braunschweigischen Konkurrenz zur eigenen Universität in Göttingen haben.

Kritik kam aber auch von den beiden Braunschweiger Gymnasien, die ebenfalls ihre Schüler auf ein Universitätsstudium vorbereiteten, im Sinne unseres heutigen Abiturs. Allerdings erwiesen sich die damit verbundenen Leistungsabschlüsse kaum universitätstauglich und erforderten eine zusätzliche Ausbildung zur Universitätsreife. Das damit notwendige Verhältnis zum Carolinum war allerdings nicht geregelt worden, entsprechend heftig war der Widerstand. Zudem verfügte das Carolinum in der Bevölkerung über ein höheres Sozialprestige als die beiden Gymnasien, da deren Schüler nicht die studentischen Freiheiten der Caroliner genießen konnten.