Braunschweig. Das Hauptzollamt Braunschweig hat am Freitagabend Gaststätten und auch das Prostitutionsgewerbe überprüft. Was wurde gefunden?

Am Freitag, 24. November, ging der Zoll im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor. Dies berichtet das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung.

Großrazzia in Braunschweig: Zöllner prüfen Beschäftigungsverhältnisse von 128 Personen

Auch das Hauptzollamt Braunschweig beteiligte sich mit 61 Beschäftigten an der Prüfung. Die Zollbeamten aus den Standorten Braunschweig, Göttingen und Hildesheim waren dabei bis in die späten Abendstunden im gesamten Bezirk unterwegs und kontrollierten insbesondere Branchen, in denen Clankriminalität eher auftritt – das Prostitutions-, das Gaststätten-, das Beherbergungs- und das Bewachungsgewerbe, aber auch Frisör- und Kosmetiksalons, so das Zollamt.

Dabei prüften die Zöllner die Beschäftigungsverhältnisse von 128 Personen. Bisher leiteten die Beamten bereits zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ein. Vier weitere Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten leiteten die Beamten wegen Meldungsverstößen nach den Sozialgesetzbüchern sowie Verstößen in Bezug auf die Beschäftigung von Ausländern ein.

Beamten greifen in Braunschweig eine Person mit drei offenen Haftbefehlen auf

49 Fälle müsse die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiter prüfen. Darunter sind auch Fälle, in denen ermittelt werden muss, ob Ausländer legal beschäftigt sind und ob die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Aber auch Mindestlohnverstöße, der Missbrauch von Sozialleistungen und die Scheinselbstständigkeit prüften die Beamten. Bei einer der kontrollierten Personen lagen sogar drei Haftbefehle vor. Die Beamten nahmen die Person aber nicht fest, weil sie eine Geldstrafe in Höhe der bestehenden Forderungen zahlte.

Neben der Kontrolle, so das Zollamt weiter, ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clan-Aktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setze ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gelte es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Nach Großrazzia: Nun gleicht das Finanzamt Bareinnahmen mit Kassendaten ab

Unterstützt wurde der Zoll am Freitag durch 42 Kräfte der Polizeidirektionen Braunschweig und Göttingen, die in erster Linie im Rahmen der Amtshilfe einen störungsfreien Ablauf der Kontrollen des Zolls gewährleisteten. Drei Kräfte des Fachbereichs Ordnung der Stadt Göttingen prüften die Einhaltung der Gewerbeordnung und des Prostituiertenschutzgesetzes. Dabei konnten zwei Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gegen § 28 Prostituiertenschutzgesetz festgestellt werden, zu denen Beamte entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

Zwei Kräfte des Finanzamts Göttingen führten sogenannte Kassen-Nachschauen durch. Hierbei handelt es sich um unangekündigte Kontrollen der Kassenführung bei Unternehmen mit Bareinnahmen. Ziel dieser Prüfungsmaßnahmen ist es, den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Im Rahmen des Einsatzes exportierten die Beamten auch elektronische Daten aus den geprüften Kassen-Systemen, um diese zu überprüfen.