Braunschweig. Restaurants, Bistros, Cafés müssen Lebensmittel zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Stadtmarketing stellt Infoplakate zur Verfügung.

Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, Essen und Getränke zum Mitnehmen in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die Mehrwegangebotspflicht, die am 1. Januar 2023 bundesweit in Kraft tritt. Demnach müssen Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. So sollen laut Bundesumweltministerium insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Der Bundestag hatte diese Pflicht im Mai 2021 beschlossen.

Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf allerdings nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Von der Novelle ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Kundinnen und Kunden haben in diesen Betrieben allerdings die Möglichkeit, sich ihre Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befüllen zu lassen.

Info-Plakat kann heruntergeladen oder abgeholt werden

Für alle Gastronomiebetriebe in Braunschweig, die von der Mehrwegangebotspflicht betroffenen sind, stellen die Braunschweig Zukunft GmbH und die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kostenlos ein Plakat zur Verfügung. Dieses können die Betriebe als Aushang nutzen. Die Betriebe müssen ihre Kundschaft über das Mehrwegangebot informieren, erläutert Sebastian Hallmann, Bereichsleiter Standortentwicklung bei der Braunschweig Zukunft GmbH.

Der Download des Info-Plakats in zwei Varianten sowie in verschiedenen Größen und Dateiformaten ist ab sofort unter www.braunschweig.de/mehrweg-statt-einweg möglich. Darüber hinaus können bereits gedruckte Plakate in den Formaten A3 und A4 in den Räumen der beiden städtischen Gesellschaften in der Innenstadt (Sack 17) abgeholt werden. Diese Möglichkeit besteht ab Montag, 2. Januar, jeweils montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr. Die Abgabe ist auf drei Plakate je Abholer und Plakatformat begrenzt.

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