Braunschweig. Ganze 135 Glätte-Unfälle hat die Braunschweiger Polizei am Montag aufgenommen. Sie gibt Hinweise: So handelt man bei einem solchen Unfall richtig.

Trotz Schulausfällen und Vorab-Ankündigungen erwischte die am Montagmorgen einsetzende Glätte manche Menschen in Braunschweig recht kalt: Der Polizei wurden im Braunschweiger Stadtgebiet 135 Unfälle in Verbindung mit dem Glatteis gemeldet – überwiegend in Wohnsiedlungsgebieten.

„Bei den meisten davon waren lediglich Blechschäden zu beklagen“, erklärt die Polizei, „allerdings verletzten sich auch einige wenige Personen leicht.“ Die Aufnahme der Unfälle stellte für die Beamten bis in den Vormittag hinein eine „erhebliche Belastung“ dar. Ein Großteil der Funkstreifenwagen sei damit beschäftigt gewesen.

Braunschweigs Polizei gibt Hinweise zu Unfällen mit parkenden Autos oder Verkehrsschildern

Die Braunschweiger Polizei weist bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Unfallverursacherinnen und -verursacher, die ein geparktes Fahrzeug oder eine Verkehrseinrichtung beschädigen, Folgendes beachten sollten:

  • Niemals die Unfallstelle einfach verlassen, ohne auf den Berechtigten zu warten.
  • Einen Zettel hinter dem Scheibenwischer mit den Kontaktdaten zu hinterlassen, reicht nicht aus. In diesen Fällen kann ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet werden.
  • In Wohngebieten kann man versuchen, mit dem Halter Kontakt aufzunehmen, indem man die Anwohnerinnen und Anwohner nach Fahrzeugbesitzern fragt. Nur in direktem Kontakt mit einem Fahrzeughalter oder Eigentümer ist eine Selbsteinigung möglich. Anderenfalls muss die Polizei informiert werden.
  • Bei Schäden, zum Beispiel an Verkehrseinrichtungen oder umgefahrenen Verkehrszeichen, muss die Polizei informiert werden, die diese Information an die zuständige Stelle der Kommunalverwaltung weitergibt.

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