Braunschweig. Bis zum 14. August werden 16.500 Menschen befragt. Das Landesamt für Statistik sucht in Braunschweig noch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte.

Bundesweit ist vor Kurzem der Zensus gestartet. Die Volkszählung und Befragung muss laut einer EU-Verordnung alle zehn Jahre in Europa durchgeführt werden. Auch in Braunschweig wird daher erneut ermittelt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die erhobenen Daten dienen laut der Stadtverwaltung unter anderem als Grundlage zur Einteilung von Wahlkreisen, aber auch zur Berechnung der Finanzausgleiche zwischen den Ländern sowie zwischen den Kommunen.

Wie die Stadt mitteilt, erfolgt ein Großteil des Zensus anhand von Verwaltungsregistern. Parallel dazu werden in Braunschweig aber auch bis zum 14. August knapp sieben Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner persönlich befragt. Sie seien per Zufallsstichprobe ausgewählt worden. Es handele sich um insgesamt rund 16.500 Auskunftspflichtige in Haushalten an rund 2800 Anschriften.

Weitere Ehrenamtliche werden gesucht

Zusätzlich werden auch statistische Daten von rund 7000 Personen in etwa 190 Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften in Braunschweig erhoben – dazu zählen unter anderem Unterkünfte für Wohnungslose und Geflüchtete, Pflegeheime, Krankenhäuser sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Im Auftrag der Zensus-Erhebungsstelle der Stadt sind jetzt mehr als 200 geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Diese werfen laut der Stadtverwaltung Terminankündigungen für die persönlichen Interviews in die Briefkästen der Stichprobenhaushalte. „Die Termine finden mit den Erhebungsbeauftragten nach individueller Vereinbarung statt“, erläutert Stadtsprecher Rainer Keunecke. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich beim Termin aus.

Erhebungsbeauftragte helfen beim Ausfüllen des Papierfragebogens

Seit 16. Mai werden die persönlichen Gespräche geführt und in kurzen Interviews einige Angaben aller Mitglieder eines Haushalts erhoben. Erfasst werden zum Beispiel Name, Geschlecht, Familienstand, Bildung und Staatsangehörigkeit. Dieses Gespräch dauere ungefähr 15 Minuten, so Keunecke. Außerdem werden weitere Unterlagen übergeben: entweder ein Zugangscode für die Online-Auskunft weiterer Daten oder alternativ ein Fragebogen für die schriftliche Auskunft, wenn keine Möglichkeit zur Online-Teilnahme besteht. Falls erwünscht, helfen die Erhebungsbeauftragten auch beim Ausfüllen des Papierfragebogens. Dann müsse man ungefähr mit weiteren 15 Minuten Dauer rechnen, sagt Keunecke.

„Für die Befragten besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht“, betont die Stadtverwaltung. Das heißt: Für alle Haushaltsmitglieder an den ausgewählten Anschriften müssen die entsprechenden Auskünfte erteilt werden. „Auskunftspflichtig sind alle Volljährigen und alle einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen. Für minderjährige Haushaltsmitglieder geht die Auskunftspflicht auf die Erziehungsberechtigten über“, so Keunecke.

Wer die Auskunft verweigert, muss mit einer Ordnungsstrafe rechnen, bei wiederholter Auskunftsverweigerung mit einem Zwangsgeld. Allerdings: „Die Zahlung einer Ordnungsstrafe oder eines Zwangsgeldes befreit die Befragten jedoch nicht von der Auskunftspflicht.“

Ehrenamtliche für Wiederholungsbefragung gesucht

Wie das Landesamt für Statistik mitteilt, ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Zensus die Wiederholungsbefragung. Dabei wird bei einem kleinen Teil der bereits Befragten in Haushalten und Wohnheimen das kurze, persönliche Interview wiederholt. In ganz Niedersachsen betreffe dies etwa 30.000 Personen. Diese Wiederholungsbefragung diene ausschließlich der Qualitätssicherung der Ergebnisse beim Zensus 2022. Das Landesamt für Statistik sucht hierfür noch ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte.

Wer Interesse hat, kann sich unter (0511) 9898-3008 melden oder eine E-Mail senden:

Zensus: Erhebungsbeauftragte unterliegen der Schweigepflicht

Wie bei der Volkszählung 1987 und beim Zensus 2011 habe der Datenschutz auch beim diesjährigen Zensus höchste Priorität, heißt es seitens der Stadtverwaltung: „Alle Mitarbeitenden der Erhebungsstelle und alle Erhebungsbeauftragten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und sind bei der Verarbeitung der erhobenen Daten an die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gebunden.“

Unabhängig von den Besuchen durch Erhebungsbeauftragte bekommen in den nächsten Tagen alle Haus- und Wohnungseigentümer in Braunschweig Post vom Landesamt für Statistik Niedersachsen. In dem Schreiben stehen die Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung. „Anders als in 2011 werden hier erstmals auch Daten zur Nettokaltmiete, zu Leerständen sowie zu den Energieträgern und Heizungen abgefragt“, kündigt die Stadtverwaltung an. Auch die Haus- und Wohnungseigentümer seien zur Auskunft verpflichtet.

Stichtag der Erhebung, also der Zeitpunkt, auf den sich alle erhobenen Daten beziehen, war Sonntag, 15. Mai.

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