Braunschweig. Ab sofort ist das auch vor Ort in der Briefwahlzentrale möglich. Das Wahlamt empfiehlt, einen Termin zu reservieren.

Das Wahlamt der Stadt weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl zum Oberbürgermeister bereits jetzt beantragt werden können. Die Beantragung entweder postalisch oder online unter www.braunschweig.de/briefwahl sollte spätestens bis Dienstag, 21. September, geschehen, damit die Unterlagen auch rechtzeitig vor der Wahl am 26. September zugesendet werden können, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

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Bei Versandadressen außerhalb von Braunschweig sollte der Antrag möglichst bis Sonntag, 19. September, vorliegen. Weiterhin sei es auch möglich, die Briefwahl in der Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 zu erledigen. Dies ist ab sofort möglich. Das Wahlamt empfiehlt, unter www.braunschweig.de/termine einen Termin in der Briefwahlzentrale zu reservieren, um die Wartezeiten zu verringern.

Die Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale sind dienstags bis freitags 9-16.30 Uhr, am Montag 9-18 Uhr. An den beiden Samstagen 18. und 25. September ist die Briefwahlzentrale nicht geöffnet. Freitag, 24. September, ist der letzte Ausgabe- bzw. Bearbeitungstag für die Bundestagswahl. Wichtig: Unterlagen zur OB-Stichwahl werden am Freitag, 24. September landesweit nur bis 13 Uhr ausgegeben.

Wahlbenachrichtigung gilt erneut

Die Wahlbenachrichtigung, die bereits für die Kommunalwahl am vergangenen Sonntag verschickt wurde, bleibt laut der Stadtverwaltung auch für die Stichwahl gültig. Das heißt: Es wird keine neue verschickt. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann auch ohne sie im Wahllokal wählen, braucht dafür aber ein gültiges Ausweisdokument.

Die Stadt weist außerdem darauf hin: „Diejenigen, die bei der Oberbürgermeister-Wahl am 12. September bereits per Briefwahl gewählt haben, bekommen Briefwahlunterlagen für die Stichwahl nur dann automatisch vom Wahlamt zugesandt, wenn sie dies so beantragt haben.“

Auf dem Antrag, also auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, konnte man die Hauptwahl und auch die Stichwahl gleich mit ankreuzen. Wer dort bereits die entsprechenden Kreuze für die OB-Stichwahl gesetzt hat, muss jetzt nichts weiter unternehmen. Alle anderen können wie oben beschrieben jetzt online oder postalisch die Unterlagen beantragen oder in die Briefwahlzentrale kommen.

„Briefwahl ist und bleibt Briefwahl“

Anderes gilt laut der Stadt für diejenigen, die nur für die Oberbürgermeisterwahl am 12. September Briefwahl beantragt haben und nicht für die eventuelle Stichwahl. Sie haben mit den Briefwahlunterlagen gleichzeitig einen neuen Antrag auf Briefwahl mit einer Wahlbenachrichtigung für die eventuelle Stichwahl erhalten, den sie jetzt nutzen können.

Das Wahlamt bittet darum darauf zu achten, dass Briefwahlanträge nicht doppelt gestellt werden. Änderungsanträge bei abgeschlossenen Verfahren sind grundsätzlich nicht möglich. Es gelten die Angaben, die im Erstantrag gemacht wurden: „Briefwahl ist und bleibt Briefwahl.“

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl wurden bis zum 4. September verschickt. Wer Briefwahl machen will, muss dies wegen der Postlaufzeiten spätestens bis Dienstag, 21. September online oder mit der Wahlbenachrichtigung beantragen.

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