Braunschweig. Die Folgen: Kein Terminshopping mehr, sondern nur Bestellung und Abholung. Notbetreuung in den Kitas. Weniger Kontakte zulässig. Museen wieder zu.

Den dritten Tag in Folge liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag in Braunschweig über der kritischen Marke von 100. Das Landesgesundheitsamt weist einen Wert von 105,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aus. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wird dieser Zustand nach Einschätzung der Gefahrenabwehrleitung aller Voraussicht nach andauern.

Das heißt: Braunschweig wird zur sogenannten Hochinzidenz-Kommune. Die Landesverordnung sieht für diesen Fall verschiedene Verschärfungen vor. Die Stadtverwaltung erlässt deshalb eine Allgemeinverfügung. Diese tritt ab Montag, 29. März, in Kraft. Im Einzelnen verändern sich demnach folgende Punkte.

Nur noch „Click & Collect“

Das Terminshopping, also Beratung und Verkauf von jeglicher Ware in den Geschäftsräumen einer ansonsten geschlossenen Verkaufsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung, sowie das Abholen bestellter Waren direkt in den Geschäftsräumen sind nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Bemusterungstermine zur Vorbereitung des Innen- und Außenausbaus und Termine zur Anprobe individuell hergestellter oder geänderter Kleidung. Das Bestellen und Abholen (Click & Collect) bleibt weiter möglich. Eine Übersicht der digitalen Angebote bietet die Braunschweig Stadtmarketing GmbH unter www.braunschweig.de/supportyourlocal.

Kindertagesstätten werden bis auf die Notbetreuung geschlossen. Diese kann bis zu 50 Prozent der Normalauslastung betragen, sofern dies die organisatorischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen zulassen. Einschränkungen gibt es darüber hinaus ggf. in wenigen Großtagespflegestellen, da auch dort maximal acht Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen.

Falls die Inzidenz auch nach den Osterferien über 100 liegt, gilt für die Schulen: Nur die Grundschulen, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen bleiben im Wechselunterricht. Alle anderen Jahrgänge und Schulen gehen in den Distanzunterricht.

Stadtbibliothek darf weiter öffnen

Botanische Gärten, Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien oder ähnliche Einrichtung müssen wieder schließen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Büchereien und Bibliotheken, wie wir am Donnerstag leider versehentlich berichteten – sie dürfen weiterhin öffnen. Auch Zoos müssen nach aktuellem Stand nicht schließen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied vor einigen Tagen, dass auch in den Hochinzidenzkommunen Zoos und Tierparks mit Hygienekonzept öffnen dürfen. Auch dies hatten wir am Donnerstag versehentlich anders mitgeteilt.

Treffen in der Öffentlichkeit und private Zusammenkünfte sind nur mit Personen des eigenen Hausstands und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren zulässig.

Individualsport ist nur zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands erlaubt. Das gilt ebenso für Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen.