Braunschweig. Kinder sollen möglichst zu Hause bleiben. Wenn das nicht möglich ist, sollen Eltern schnell ihre Kita oder Schulkindbetreuung informieren.

Auf Bundes- und Landesebene sind am Sonntag Beschlüsse zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie erfolgt, die auch Regelungen zur Kinderbetreuung betreffen. Aktuell liegen der Stadt Braunschweig noch keine konkreten Festlegungen über eine entsprechende Verordnung des Landes zu diesem erneuten Lockdown vor.

„Nach Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums mit Stand vom Sonntagabend sollen auch in Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen die Kontakte so weit wie möglich reduziert werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. „Auch durch die Verringerung der Mobilität durch das Wegfallen des Hinbringens und Abholens der Kinder kann ein entsprechender Beitrag geleistet werden. Es ist daher davon auszugehen, dass dieser dringende Appell gleichermaßen auf die Angebote der Kindertagespflege zutrifft. Wer es einrichten kann, soll seine Kinder daher zu Hause betreuen und so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten.“

Arbeitgebernachweis für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung entfällt

Es sei davon auszugehen, dass in den Kindertagesstätten ab dem 16. Dezember 2020 nur noch Kinder betreut werden, deren Eltern die Betreuung aus zwingenden beruflichen Gründen und aufgrund fehlender anderer Betreuungsmöglichkeiten benötigen. „Der Arbeitgebernachweis für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung wie im Frühjahr entfällt“, so die Stadt. „Hier hätte sich sehr kurzfristig die komplizierte Frage der Systemrelevanz von Berufsgruppen und sozialen Härtefällen gestellt.“

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Einrichtungsleitung (Kita oder Schulkindbetreuung) schnellstmöglich zu informieren, wenn sie für ihr Kind ab dem 16. Dezember eine Betreuung benötigen. Eltern von Tagespflegekindern sollten die Betreuungsbedarfe mit der Tagespflegeperson direkt absprechen.

Information zum Entgelt folgt bald

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die meisten Kitas und Schulkindbetreuungseinrichtungen ab dem 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember geschlossen sind. Außerdem könne es auch weiterhin durch Quarantänemaßnahmen oder durch pandemiebedingte Personalengpässe zu Einschränkungen in der Kinderbetreuung kommen.

Bezüglich der Regelungen zum Entgelt werde schnellstmöglich eine Information der Eltern erfolgen.

Fragen zur Betreuung in Kitas beantwortet auch die Kita-Platzvermittlung unter der Telefonnummer (0531) 470-8493. Fragen zur Betreuung in der Kindertagespflege werden unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege „Das FamS“ unter 12055440 beantwortet. Fragen zur Betreuung in Schulkindbetreuungsgruppen werden unter 470-8512 beantwortet.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie steht weiterhin mit allen Träger der Kindertagesstätten, dem zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege „Das FamS“ und Tagespflegepersonen in Kontakt, um die zwingend notwendige Kinderbetreuung zu gewährleisten.