Braunschweig. Die Polizei hat bei Kontrollen wieder Verstöße gegen die Corona-Vorschriften festgestellt. Und die Beamten kündigen weitere Kontrollen an.

Angesichts der aktuellen Entwicklung der Infektions- und Inzidenzzahlen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus wird die Polizei auch weiterhin den Umgang mit den Ge- und Verbotsregelungen überprüfen. Das teilte die Polizei jetzt mit.

Kein Hygiene-Konzept und unvollständige Listen

So hätten die Beamten am Donnerstagabend sowohl eigeninitiativ als auch auf Grund von Hinweisen mehrere Shisha-Bars und Gaststätten sowie eine Sportstätte überprüft. In drei Fällen hätten die Beamten Verfahren eingeleitet.

„In einer Shisha-Bar bewegte sich ein 23-jähriger Gast ohne eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung. Diese legte er erst nach Aufforderung durch das Personal der Bar an“, heißt es in der Mitteilung weiter. Der Mann müsse sich nun wegen des Verstoßes gegen die geltende Corona-Verordnung verantworten.

In einer anderen Bar hätte der Betreiber kein Hygienekonzept vorlegen können, die zu führende Gästeliste sei unvollständig und die Shisha-Pfeifen seien nur unzureichend gereinigt gewesen. „Hinzu kam der Verdacht eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz und die Abgabenordnung, so dass auch die Tabakdosen sichergestellt wurden“, melden die Beamten.

Ein Mann verletzt einen Polizisten

Gegen 18.44 Uhr habe eine Streifenwagenbesatzung an der Straßenbahnhaltestelle am Bohlweg eine Personengruppe getroffen. Die Polizeibeamten hätten die sechs Personen auf die unbedingte Einhaltung der Abstandsregeln hingewiesen. Ein Mann aus der Gruppe sei aufgefallen, weil er im Gegensatz zu seinen Begleitern keine Mund-Nase-Bedeckung getragen habe.

Der Aufforderung, eine entsprechende Maske anzulegen, sei 26-Jährige jedoch nicht nachgekommen. Während der Personalienfeststellung in der Polizeidienststelle habe der Mann Widerstand geleistet und einen Beamten im Gesicht verletzt.

„Die Polizei wird an Orten, an denen sich regelmäßig Personen ansammeln, gezielt Präsenz zeigen und kontrollieren“, heißt es in der Mitteilung abschließend.

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