Braunschweig. Dienstags und mittwochs ist länger geöffnet, und auch samstags sind An- und Ummeldungen möglich. Wichtig: Ohne Terminvereinbarung geht nichts.

Die Straßenverkehrsabteilung mit der Zulassungsstelle in der Porschestraße ist ab Dienstag, 19. Mai, wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Wie die Stadt mitteilt, sind dann An- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen wie gewohnt an den Schaltern im Inneren möglich – vorübergehend wurden sie außerhalb des Gebäudes entgegengenommen. „Lediglich Abmeldungen können weiterhin nur auf schriftlichem Weg erfolgen“, so die Verwaltung.

Auch die Kassenautomaten sind wieder benutzbar. Wichtig: Nach wie vor muss in jedem Fall ein Termin vereinbart werden. Besucher sollten nach Möglichkeit allein kommen und müssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Wegen der einzuhaltenden Mindestabstände stehen die Wartebereiche zurzeit nicht zur Verfügung – der Zugang zum Gebäude wird erst unmittelbar vor dem Termin ermöglicht.

Die Termine können ab Mitte dieser Woche wieder über www.braunschweig.de/termine oder wie bisher über das Bürgertelefon unter 115 oder (0531) 470-1 vorgemerkt werden. Terminvereinbarungen vor Ort seien bis auf Weiteres leider nicht möglich, heißt es in der Pressemitteilung. „Weil noch eine Reihe von Vorgängen abgearbeitet werden muss, sind neue Termine erst für die Zeit in etwa zwei Wochen möglich.“ Besondere Härtefälle können weiterhin mit einer Mail an angemeldet werden.

„Gleichwohl können ab dieser Woche deutlich mehr Termine vergeben werden als derzeit“, so die Stadtverwaltung. Die Öffnungszeiten dienstags und mittwochs werden um jeweils zwei Stunden erweitert, die Öffnungszeiten am Samstag wiederaufgenommen.

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„In der Zulassungsstelle müssen aufgrund der Größe der Halle und der zahlreichen Besucherströme besondere Anforderungen an die Hygienesicherheit gewährleistet werden“, erläutert die Stadt. „Dazu wurden Plexiglasscheiben in besonderer Größe und Ausfertigung benötigt. Diese mussten erst hergestellt und geliefert werden.“

Auch die Führerscheinstelle, in der bislang alle Vorgänge schriftlich erledigt wurden, öffnet am Dienstag unter den gleichen Bedingungen wie die Zulassungsstelle wieder für den Publikumsverkehr. Eine Terminvereinbarung ist auch hier erforderlich.