Braunschweig. Wer veranlasst den Test? Wo findet er statt? Wann kommt das Ergebnis? Wer informiert die Patienten? Was passiert, wenn eine Infektion vorliegt?

Einige Tausend Braunschweiger wurden inzwischen auf das Corona-Virus getestet. 287 Fälle wurden bislang nachgewiesen. Das Braunschweiger Gesundheitsamt erläutert in einer Pressemitteilung, wie das Testverfahren abläuft und wer die Ansprechpartner sind.

Schritt 1: Betroffene nehmen Kontakt zur Hausarztpraxis auf

Nach wie vor gilt: Wer akute grippeähnliche Symptome hat, ruft bei seinem Hausarzt an. Dieser entscheidet dann, ob ein Test auf Sars-Cov-2 erfolgen soll. Die Praxis informiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die dann den Test-Abstrich veranlasst: Sie schickt entweder das Corona-Mobil zum Betroffenen nach Hause oder bittet die Patienten, mit dem Auto zum Corona-Drive-In zu kommen. „Der Abstrich wird im Labor untersucht, dies dauert aktuell in der Regel einen bis zwei Tage“, so das Gesundheitsamt.

Bei begründeten Verdachtsfällen muss der Hausarzt das Gesundheitsamt informieren. Nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt ein begründeter Verdachtsfall vor, wenn ein Patient grippeähnliche Symptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit oder Fieber hat – und wenn es zugleich Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn gab. Außerdem handelt es sich dann um einen begründeten Verdachtsfall, wenn es Hinweise auf eine virale Lungenentzündung gibt – und zwar im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern.

Keine begründeten Verdachtsfälle: Hinweise auf eine virale Lungenentzündung ohne Hinweis auf eine andere Ursache, oder akute grippeähnliche Symptome bei Patienten aus einer Risikogruppe (zum Beispiel Alter über 60, Asthmatiker, Diabetiker, Krebstherapie, geschwächtes Immunsystem) oder bei Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern. Auch in diesen Fällen soll inzwischen aber ein Test gemacht werden.

Schritt 2: Gesundheitsamt nimmt Kontakt mit Betroffenen auf

Bei den begründeten Verdachtsfällen ruft das Gesundheitsamt die Betroffenen an, um die näheren Umstände zu ermitteln. „Es verordnet gegebenenfalls eine vorsorgliche häusliche Isolation, sofern die dafür definierten Vorgaben des RKI erfüllt sind“, heißt es in der Pressemitteilung.

Schritt 3: Testergebnis liegt vor

Das Labor übermittelt positive Testergebnisse, also bestätigte Corona-Infektionen, an das Gesundheitsamt.

Negative Testergebnisse übermittelt die Kassenärztliche Vereinigung an die Hausarztpraxis, damit diese die Patienten darüber informieren kann.

Schritt 4: Isolation und Kontaktnachverfolgung

Das Gesundheitsamt informiert positiv getestete Personen telefonisch über das Ergebnis. „Die Infizierten werden auf Basis des Infektionsschutzgesetzes zu einer 14-tägigen Quarantäne, beginnend mit dem Tag der ersten Symptome, verpflichtet“, so das Gesundheitsamt.

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Zusätzlich fragt das Gesundheitsamt nach allen Personen, mit denen die Infizierten in den zwei Tagen vor Symptombeginn Kontakt hatten. „Engen Kontakten (Kategorie 1), zum Beispiel Personen, mit denen sich die Infizierten 15 Minuten oder länger unterhalten haben, wird ebenfalls gemäß Infektionsschutz eine 14-tägige vorsorgliche Isolation verordnet. Weniger enge Kontakte (Kategorie 2) werden dazu nicht verpflichtet, allerdings empfiehlt das Gesundheitsamt auch ihnen, sich nach Möglichkeit in freiwillige Isolation zu begeben.“

In der Quarantäne gilt: zu Hause in der eigenen Wohnung bleiben. „Leben weitere Personen im Haushalt, muss zu ihnen Abstand gehalten werden. Nach Möglichkeit sollten die Betroffenen sich in einem eigenen Raum aufhalten. Husten- und Nies-Regeln sind zu befolgen sowie eine gute Händehygiene.“ Folgendes ist nicht zulässig: Spaziergänge mit dem Hund, dem Mitbewohner kurz beim Rausfahren mit dem Rollstuhl in den Hausflur helfen, zum Briefkasten gehen...

Schritt 5: Aufhebung der Quarantäne

Die Isolation der Infizierten endet nach der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Zeit, in der Regel sind das 14 Tage nach Symptombeginn. „Bedingung für die Aufhebung der verordneten Quarantäne ist, dass die Infizierten seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind“, so das Gesundheitsamt.

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