Braunschweig. Keine Vermögensprüfung, keine Miet-Prüfung: Damit soll vor allem Kleinunternehmern und Solo-Selbständigen geholfen werden.

Angesichts der Corona-Krise kann die Grundsicherung beim Jobcenter demnächst vorübergehend leichter beantragt werden. Die Bundesregierung will damit insbesondere Kleinunternehmer und Solo-Selbständige unterstützen. Sie verfügen in aller Regel kaum über finanzielle Rücklagen. Zudem haben sie keinen Zugang zu Absicherungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld.

Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten. „Nach vorläufigem Stand soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Arbeitsagentur Braunschweig-Goslar. Das bedeutet, die Rücklagen können unangetastet bleiben. „Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.“ Auf diese Weise sollen Umzüge vermieden werden.

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Wichtige Informationen zu lokalen Antragsverfahren werden im Internetangebot des Wohnort-Jobcenters zu finden sein. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden sich auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung. Die erforderlichen Anträge können dort abgerufen werden.

In den kommenden Tagen soll außerdem für alle Fragen zur Grundsicherung eine zentrale Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet werden. Es wird die Nutzung einer lokalen Hotline empfohlen, die ebenfalls auf der Homepage des Wohnort-Jobcenters zu finden sein wird.

Einen Anspruch auf Grundsicherung haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. „Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung zuzüglich der Kosten für die Unterkunft und Heizung, abzüglich eines Einkommens zusammen“, so die Arbeitsagentur. „Daher kann ein Anspruch variieren, je nachdem wieviel Personen im Haushalt leben und wie die Einkommenssituation ist.“ Der Bedarf von Alleinstehende beträgt derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat.

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Die Jobcenter sichern ausschließlich den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten bei Selbständigen – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – können von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu gibt es unter anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.

Wenn Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.