Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Marcel Kaine zu neun Monaten und Bardia Hatefi zu sieben Monaten auf Bewährung.

Nach viermonatiger Verhandlung liegt jetzt das Urteil gegen die Betreiber der Braunschweiger Hanfbar vor: Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte sie wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Marcel Kaine (28) erhielt eine Haftstrafe von neun Monaten, sein Geschäftspartner Bardia Hatefi (36) eine Haftstrafe von sieben Monaten. Die Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht bewegte sich damit zwischen den Forderungen, die in den Plädoyers erhoben worden waren: Die Anwälte der Angeklagten hatten Freisprüche gefordert. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte Freiheitsstrafen von drei und zweieinhalb Jahren für angemessen gehalten – diese hätten dann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

In dem Prozess ging es darum, dass Kaine und Hatefi in ihren Läden Hanfblütentees aus Nutzhanf mit einem vergleichsweise geringen Anteil des Wirkstoffs THC verkauft haben. THC ist verantwortlich für die Rauschwirkung von Cannabis. Aus Sicht von Kaine und Hatefi ist der THC-Gehalt in den Tees so gering, dass diese keinen Rausch erzeugen können. Stattdessen seien die Tees aber gesundheitsfördernd, weil sie den Wirkstoff CBD enthalten.

In seinem Schlusswort verlas Bardia Hatefi Statements, die ihm zufolge von Kunden der Hanfbar stammen: Diese schildern demnach eine ganze Bandbreite von Beschwerden wie Schlafstörungen, Panikattacken, Depressionen und chronische Schmerzen – die Tees und Öle der Hanfbar hätten ihnen sehr geholfen. „Wir schützen und verbessern die Volksgesundheit“, so Hatefi. „Wir sind überzeugt, dass wir uns im Rahmen des geltenden Rechts bewegen.“

Das sah der Vorsitzende Richter Bohle Behrendt jedoch anders: In der Urteilsbegründung erläuterte er, dass der Verkauf der unverarbeiteten Hanfblüten und -blätter an Endverbraucher gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoße. Dies gelte unabhängig vom THC-Gehalt, weil ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen werden könne. Gutachter hatten dargelegt, dass zum Beispiel bei der Verarbeitung der Hanfblüten in Keksen ein Rausch möglich sei.

Den Angeklagten hielt er zugute, dass es sich um einfache Verstöße und eine geringe Gefährlichkeit der Tees gehandelt habe.

Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Marcel Kaine sagte nach der Verhandlung: „Wir werden alles tun, damit dieses Urteil nicht bestehen bleibt.“

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