Braunschweig. Verwaltungsgericht: Die Beschränkungen dienen dazu, Gefahren abzuwehren und die erforderlichen Rettungswege zu gewährleisten.

Fünf Kundgebungen gegen den AfD-Parteitag hatte Udo Sommerfeld für das „Bündnis gegen Rechts“ für Samstagvormittag rund um die VW-Halle am Europaplatz angemeldet. Einen der gewünschten Standorte hatte die Stadtverwaltung komplett untersagt, die anderen vier wurden leicht verschoben. Dagegen hatte Sommerfeld am Montag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. Am Mittwochabend kam das Urteil der 5. Kammer: Die von der für die Demonstration gegen den AfD-Parteitag sind rechtmäßig.

Zur Begründung erläutert Gerichtssprecher Torsten Baumgarten: Die vom Veranstalter angezeigte Versammlung mit mehreren Kundgebungen sei als einheitliche Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes anzusehen. Daher seien die verfügten Auflagen als bloße Beschränkungen und nicht als Versammlungsverbote anzusehen, für die strengere rechtliche Voraussetzungen gelten.

Beschränkungen dürfe die Stadt vornehmen, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die dafür bestehenden strengen Voraussetzungen seien erfüllt. Zum einen dienten die Beschränkungen dazu, die erforderlichen Rettungswege zu gewährleisten. Zum anderen bestehe eine besondere Gefahrenlage, weil es nach den polizeilichen Erkenntnissen bei früheren Bundesparteitagen der AfD zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen sei.

Auch für die geplante Demonstration sei nach den polizeilichen Erkenntnissen von der Teilnahme einer nicht geringen Zahl gewaltbereiter Personen auszugehen. Die örtliche Verlegung einzelner Kundgebungen sei erforderlich, um Leib und Leben der Einsatzkräfte, aber auch der Parteitagsteilnehmer zu schützen.

Das Demonstrationsrecht erlaube es auch nicht, die öffentliche Aufmerksamkeit durch gezielte Blockaden des Straßenverkehrs zu steigern. Auch mit den verfügten Auflagen könne die Demonstration hinreichend auf ihr politisches Anliegen aufmerksam machen.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Udo Sommerfeld Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.