Braunschweig. Bei gravierenden Verstößen gegen die Niedersächsische Bauordnung könnte künftig der Rückbau angeordnet werden.

Das Thema Schottergärten schien in Braunschweig abgehakt. Doch nun nimmt die Angelegenheit eine unerwartete Wendung: Die Stadt Braunschweig will nun doch die Möglichkeit nutzen, den Rückbau von Schottergärten anzuordnen.

Im Frühjahr hatte die Stadtverwaltung auf Druck der Politik ihre laxe Haltung gegenüber Schottergärten teilweise aufgegeben. Die Bauverwaltung hat angekündigt, künftig Schottergärten viel entschiedener als in der Vergangenheit entgegenzutreten. Wird eine Baugenehmigung erteilt, liegt nun ein Merkblatt bei, das auf die Gesetzeslage hinweist. Außerdem werden Architekten und Landschaftsgärtner über die aktuelle Gesetzeslage in Niedersachsen informiert. Die Bauordnung fordert schließlich, dass das, was nicht überbaut wird, als Grünfläche erhalten bleibt – und nicht geschottert wird.